Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 29. März 2019 entschieden, dass eine Autofinanzierung bei der VW-Bank auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann (Az.: 4 O 224/18). Der Widerruf sei wirksam erfolgt, weil die Bank die Pflichtangaben nicht vollständig erteilt habe und die Widerrufsfrist daher nie in Lauf gesetzt wurde, so das Gericht.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Vor dem Landgericht Berlin ging es um den Widerruf eines Verbrauchers, der 2015 einen gebrauchten VW Caddy gekauft hatte und diesen zum Teil über einen Kredit mit der Volkswagen-Bank finanziert hatte. Im Februar 2018 erklärte der Kläger den Widerruf des Kreditvertrags. Dies begründete er damit, dass er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert worden sei und ihm nicht alle Pflichtangaben mitgeteilt worden seien. Die VW-Bank wies den Widerruf zurück.
Das LG Berlin entschied jedoch, dass der Widerruf auch Jahre nach Abschluss wirksam erklärt worden sei. Die Widerrufsfrist habe mangels vollständiger Erteilung der Pflichtangaben nicht begonnen. Insbesondere habe die Bank die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigung des Darlehensvertrags nicht ordnungsgemäß erteilt. So müsse die Bank den Darlehensnehmer auch über sein außerordentliches Kündigungsrecht aufklären. Zudem müsse die Bank die Berechnungsmethode für eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung mitteilen, so das LG Berlin.
Da die Bank in diesen Punkten ihre Informationspflichten verletzt hat, war der Widerruf noch möglich. Wie bei vielen Autofinanzierungen lag auch hier ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag vor. Daher werden durch den erfolgreichen Widerruf auch beide Verträge rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher gibt das Fahrzeug an die Bank und erhält seine bereits geleisteten Raten inklusive seiner Anzahlung zurück. In diesem Fall sprach das LG Berlin der VW Bank den Anspruch auf einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zu.
„Ob die Bank einen Nutzungsersatz verlangen kann, ist bei Darlehensverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, rechtlich umstritten. Aber auch wenn die Bank einen Wertersatz verlangen kann, ist der Widerruf des Autokredits für viele Verbraucher eine lukrative Option“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Gerade für Dieselfahrer ist der Widerruf eine interessante Möglichkeit, sich gegen den Wertverlust der Fahrzeuge zu wehren. Der Widerruf ist aber genauso bei finanzierten Benzinern möglich. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat.