Das Landgericht Bayreuth hat die Audi AG wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung bei einem Audi SQ 3.0 TDI zu Schadensersatz verurteilt. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs kann der KlĂ€ger die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen, entschied das LG Bayreuth mit Urteil vom 23. April 2020 (Az.: 21 O 622/19).
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âAudi wird den Abgasskandal nicht los. Nach den unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtungen bei den kleineren Dieselmodellen bis 2 Liter Hubraum mit dem Motor EA 189 stehen auch der Nachfolgemotor EA 288 und die gröĂeren 3-Liter-Dieselmotoren im Mittelpunkt. So wie das LG Bayreuth haben schon eine ganze Reihe vom Gerichten Audi auch bei Diesel-Fahrzeugen mit 3 Liter TDI-Motoren zum Schadensersatz verurteiltâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Vor dem LG Bayreuth ging es um einen Audi SQ5 plus 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte fĂŒr das Modell den RĂŒckruf wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung angeordnet. Dabei ging es um die sog. Aufheizstrategie, die im PrĂŒfmodus fĂŒr einen geringeren Stickoxid-AusstoĂ sorgt, im realen StraĂenverkehr aber zumeist deaktiviert ist.
FĂŒr das LG Bayreuth stellte diese Funktion eindeutig eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung dar. Die EG-Typengenehmigung sei nur durch TĂ€uschung erlangt worden. Ein KĂ€ufer dĂŒrfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der KlĂ€ger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschĂ€digt worden, da davon auszugehen sei, dass er das Auto bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben habe, stellte das Gericht klar. Der Kaufvertrag mĂŒsse daher rĂŒckabgewickelt werden.
Neben dem Audi SQ5 3.0 TDI wurden auch zahlreiche andere Audi-Modelle vom KBA wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung zurĂŒckgerufen. âDie betroffenen Audi-Kunden haben gute Chancen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzenâ, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
Dabei ist ein RĂŒckruf des KBA keine Voraussetzung, um SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen. Die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston hat Ende April klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie zu einem erhöhten EmissionsausstoĂ im StraĂenverkehr fĂŒhren. âVor diesem Hintergrund dĂŒrfte es vielen Autoherstellern schwerfallen, die ZulĂ€ssigkeit von Thermofenstern oder vergleichbaren Funktionen zu begrĂŒndenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
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