Anfang Dezember 2013 durchsuchte die Steuerfahndung gemeinsam mit der Polizei die Commerzbank. Grund für den „Besuch“ war der Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Konkret ging es darum, dass die Generali-Tochter Generali Pan Europe Ltd. (mit Sitz in Irland) – mit ihrem Vertriebspartner Commerzbank – Kunden der Bank geholfen haben soll, Kapitalertragssteuer zu hinterziehen, indem diese mittels eines sog. Lebensversicherungsmantels am Fiskus vorbei manövriert werden.
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Dass einige Kunden überhaupt keine Kenntnis darüber hatten, welche Gefahren in diesen – meist durch Banken vermittelten Produkten – schlummern, zeigt sich aktuell. Aufgeschreckt durch die Medienberichterstattung fragen sich Bankkunden, wie sie Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken geltend machen können.
Hintergrund
Wird Vermögen in Wertpapiere investiert, dann fallen auf die Gewinne Kapitalertragssteuer an. 25 % der Gewinne werden auf diese Weise aufgezehrt. Bei Kapitallebensversicherungen kann das anders sein. Denn hier hat der Gesetzgeber entschieden, das Ziel der Altersvorsorge zu fördern. Aus diesem Grund werden die Erträge aus Kapitallebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mindestlaufzeit, Mindestalter des Versicherten am Laufzeitende etc.) steuerlich privilegiert.
Das Problem bei einer normalen Kapitallebensversicherung ist allerdings, dass der Versicherte keinen Einfluss auf die Wertpapiere hat, in welche die Lebensversicherung investiert. Eine gewöhnliche Lebensversicherung hat ihre Kapitalanlagetätigkeit in erster Linie an Sicherheitsaspekten zu orientieren. So wird gewährleistet, dass im Todesfall tatsächlich die versprochene Leistung erbracht werden kann. Das führte dazu, dass in Niedrigzinsphasen am Laufzeitende der Lebensversicherung oftmals nur der Garantiezins gezahlt wurde.
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