Lebensversicherungen widerrufen

Die Kapitallebensversicherung ist nach wie vor des Deutschen liebstes Kind. Für unzählige Sparer ist die Lebensversicherung eine Form der Kapitalsicherung, auf deren Auszahlung man nicht unbedingt bis zum Lebensende warten möchte – vielfach definiert das Leben selbst die Notwendigkeiten. Rechtsanwalt Podewils von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf: „Es gibt viele Gründe, sich eine Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Dabei ist zuerst die Tilgung von Schulden zu nennen, wenn die Schuldzinsen die von der Versicherung erwirtschafteten Zinsen übersteigen, was gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr wahrscheinlich ist.“ Allerdings: Gerade in den Anfangsjahren einer Versicherung fallen hohe Kosten an. Diese werden dem Kunden bei einer Kündigung voll belastet und übrig bleibt meist deutlich weniger als die eingezahlte Summe. Von Verzinsung redet da niemand, in vielen Fällen fressen die Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Stornogebühren den „Schatz“ weitestgehend auf.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Eine Lösung bietet Podewils auf www.widerrufs-recht.de an: „Wir empfehlen die Widerspruchsbelehrungen der abgeschlossenen Lebensversicherung zu prüfen!“ Nach aktuellen Urteilen des BGH und vieler Obergerichte sind zahlreiche Widerspruchsbelehrungen unwirksam. Podewils: „Die Verträge können komplett rückabgewickelt werden. Die Versicherungen müssen ihre Kunden, als seien die Verträge niemals abgeschlossen worden!“ Das heißt, es gibt nicht nur die komplette Einlagesumme zurück, sondern zusätzlich auch eine angemessene Verzinsung.

Podewils rät Kunden von Lebensversicherungen, einen Ausstieg gerade in aktueller Zeit zu prüfen. Die aktuelle Rechtslage ist gut und die Versicherungen haben wegen der aktuellen Niedrigszinsphase erhebliche Probleme, interessante Renditen zu erwirtschaften. Ein wichtiges Detail aus der aktuellen Rechtsprechung: Auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen kann der Widerspruch erklärt werden. Dann müssen Versicherungsunternehmen zusätzlich zu dem bereits gezahlten Rückkaufswert noch einen Nachschlag zahlen.

Mehr Informationen: http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-lebensversicherungen

 

 

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.