Lange GmbH zur vollständigen Rückabwicklung der Fondsbeteiligung verurteilt

Nach lediglich sieben Monaten Prozessdauer kam das Landgericht München I zu einer vollständigen Verurteilung der Lange Vermögensberatung GmbH. Das Verfahren wurde durch die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte geführt. Die Lange GmbH hat dem Kläger seine volle Investitionssumme zurück zu erstatten. Er ist zudem von sämtlichen Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag freizustellen. Bei der Entscheidung handelt es sich um die erste bekannt gewordene Verurteilung der Lange GmbH in dieser Konstellation.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Gegenstand des Streits war in diesem Verfahren die Beteiligung an der MS Stadt Wismar. Der Streitwert lag bei EUR 40.000,00. Die Summe war durch die Lange GmbH selbst für den Kläger im Jahre 2006 teilfinanziert worden. „Dieses Urteil ist nicht auf diesen Fonds beschränkt, auch andere Fondsbeteiligungen der Lange GmbH lassen sich rückabwickeln“, so Rechtsanwalt Robert Buchmann von Rössner Rechtsanwälte.

Auch die Frage der Verjährung spielte in dem vorliegenden Rechtsstreit keine Rolle. Die geltend gemachten Rückabwicklungsansprüche wurden erst mit Geltendmachung überhaupt fällig.

Weitere sieben Klageverfahren hat die Kanzlei aktuell vor dem Landgericht München gegen die Lange GmbH anhängig. Es geht in diesen Verfahren um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Lange GmbH. Teilweise richten sich die Ansprüche auch gegen Herrn Michael Lange persönlich. Grundlage der Verfahren sind unter anderem schriftliche und mündliche Aussagen zur Rentabilität der Fonds, zur Fungibilität, zu Beteiligungsverhältnissen, zu Vertriebskosten, zur Sicherheit der Investition und zur Vergütungsstruktur verschiedener Fonds. In diesen Fällen gilt es allerdings die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren seit Zeichnung im Auge zu behalten.

Ansprüche gegen die Lange GmbH sind zeitnah zu prüfen. Dies gilt nach dem Urteil des LG München I insbesondere, aber nicht ausschließlich bei kreditfinanzierten Beteiligungen der Lange GmbH.

Weitere Informationen unter: http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

oder bei

Rechtsanwalt Robert D. Buchmann

Rössner Rechtsanwälte

Redwitzstr. 4, 81925 München

Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

E-Mail: buchmann@roessner.de

 

 

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.