Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.
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In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. Der Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.
Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.
Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 07/12 des Landgerichts Osnabrück
Na ja, ich denke Burat wird aus der ganzen Sache als unbescholtener Millionär hervorgehen. Das war sein Ziel, und er hat es erreicht!
Dank einer Justiz welche Millionenbetrug als Gentleman-Gag abtun wird. Aber vegiss Du mal im Zug Deine Fahrkarte zu lösen!
Also watt solls?
http://www.verbraucherzeit.de/2012/02/17/haftstrafen-fur-burat-und-rechtsanwalt-s
Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass Herr Borat seine Aktivitäten noch nicht gestoppt hat. Heute hat mein Sohn Post von der WEBTAINS GmbH, Borsigstr. 35, 63110 Rodgau bekommen; Geschäftsführer Michael Burat. In dem Schreiben (Letzte Mahnung)werden 101€ bis zum 20.02.2012 verlangt.
Ist der Mann nun verurteilt oder bereits wieder rückfällig geworden. so wie es aussieht sind die kriminellen Machenschaften des Herrn Burat nicht gestoppt sondern noch nicht einmal unterbrochen worden.
Admin: genau, weil’s in Osnabrück gar nicht um Abofallen geht.,..
Hoffe, hier wird zeitnah über die Urteilsverkündigung berichtet. Vielleicht sehen dann einige Amtsgerichte die Aboseiten des Herrn Burat aus einem ganz anderen Blickwinkel.
Admin: Obwohl es hier mit nicht einem Wort um Abofallen geht, sondern nur um Burats Geschäftsaktivitäten vor dem goldenen Zeitalter.
Admin: Wer ist denn die alte Witwe ?
Wahrscheinlich eine Flasche Veuve Cliquot.
Was anderes, ich finde die Formulierung der Gerichtsbekanntmachung ein wenig ungewöhnlich. Es fällt auf, dass Burats Name ausgeschrieben wird, wohingegen der mitangeklagte RA nur abgekürzt wird.
Auch die Art und Weise, wie mit der Öffentlichkeit umgegangen wird, halte ich für einigermaßen ungewöhnlich. Offensichtlich scheint es, als ob es der Verurteilung nur noch der Verkündigung bedarf.
Irgendwie kann ich mir aber nicht vorstellen, dass die sich so ohne Weiteres in der Öffentlichkeit abwatschen lassen. Es wird zwar sicherlich das persönliche Erscheinen angeordnet worden sein, ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass die Herren ihre Kohle zusammengerafft haben, um in einem nichtausliefernden Land um Asyl zu ersuchen.
Admin: Das mit dem Anwalt hat damit zu tun, dass er noch Anwalt ist und eine Vollnamensnennung ihm die Ausübung seines Berufes erschweren würde und das ist in Deutschland verboten. Ansonsten ist das eine offizielle PM eines Landgerichtes.
Selten so gute Nachrichten gelesen! Bin gespannt auf den 17.2. und stelle schon mal die alte Witwe kalt..:-)
Admin: Wer ist denn die alte Witwe ?
Gibt es da auch eine Onlinequelle?