Künftig müssen Nanopartikel auf der Packung stehen

Bisher ist kaum erforscht, wie sich Nanoteilchen in Kosmetikartikeln genau auf den menschlichen Organismus auswirken. Verbraucher sollen deshalb besser vor möglichen Risiken geschützt werden. Ein Blick auf die Verpackung wird künftig enthüllen, ob ein Produkt Kleinstpartikel enthält. Die neuen EU-Vorschriften für Kosmetik- und Körperpflegemittel sind im Juli 2013 Kraft getreten. 

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Winzig kleine Teilchen, sogenannte Nanopartikel, haben besondere physikalische Eigenschaften. Sie können aufgrund ihrer Größe Wirkprozesse, wie etwa das Aushärten eines Nagellacks, beschleunigen oder chemische Effekte verstärken. Für die Industrie sind sie deshalb zu einem sehr wichtigen Bestandteil in der Produktion vielseitiger Produkte geworden.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.