Kündigung von Bausparverträgen: BGH soll über Revision entscheiden

Die umstrittene Kündigung von alten Bausparverträgen durch die Bausparkassen landet wohl endgültig vor dem Bundesgerichtshof. Das OLG Stuttgart hatte unlängst entschieden, dass eine Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse nicht wirksam ist (Az.: 9 U 171/15). Dagegen will die Bausparkasse nach Medienberichten Revision einlegen. Dann muss das höchste deutsche Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigungen entscheiden.

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht aus Wiesbaden würde eine höchstrichterliche Entscheidung begrüßen. „Dann würde endlich Rechtsklarheit herrschen und der BGH hat in der Vergangenheit schon häufig verbraucherfreundlich entschieden. Allerdings kann es noch lange dauern bis es tatsächlich zu einer BGH-Entscheidung kommt. Daher muss auch davon ausgegangen werden, dass die Kündigungswelle bei alten Bausparverträgen weitergehen wird.“ Allerdings sollten sich die Bausparer nach Ansicht Cäsar-Prellers gegen diese rechtlich äußerst umstrittenen Kündigungen wehren.

Denn die Argumentation der Bausparkassen sei zweifelhaft. Die Bausparkassen berufen sich bei den Kündigungen von zuteilungsreifen aber nicht voll angesparten Bausparverträgen zumeist auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Diese Begründung hatte das OLG Stuttgart zuletzt zurückgewiesen. In dem Fall hatte eine Bausparerin nach Erlangen der Zuteilungsreife die Zahlung ihrer Sparraten eingestellt. Die Bausparkasse hatte daraufhin aber nicht von ihrem vertraglichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Da sie damit das „Ruhen des Vertrags“ quasi geduldet habe, könne sie sich später nicht auf ein gesetzliches Kündigungsrecht berufen. „Darüber hinaus ist es umstritten, ob der § 489 überhaupt auf Bausparkassen anwendbar ist. Denn hier wird das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers geregelt. Die Bausparkasse befindet sich aber in einer Doppelrolle als Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Das Landgericht Karlsruhe hat bereits entschieden, dass dieser Paragraf deshalb nicht anwendbar ist. Es ist wohl auch eher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber hier auf den Schutz der Verbraucher und nicht auf den der Geldinstitute zielte“, sagt Cäsar-Preller.

Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist klar, dass sich die Bausparkassen in der anhaltenden Niedrigzinsphase nur von den für sie kostspieligen Altverträgen trennen wollen: „Die Vorgehensweise ist aber mehr als fragwürdig.“ Dies zeige sich auch in der jüngeren Rechtsprechung der Gerichte, die in Richtung Bausparer kippte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Bausparer, die die Kündigung ihres Bausparvertrags erhalten haben.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

1 comments
  1. Ich bin Opfer eines „Bauspar-Schneeballsystems“.
    Möglicherweise ist Ihnen dieser Begriff noch nicht untergekommen. Ich bin jedoch in dem Albtraum „Bauspar-Schneeballsytem“ erwacht, als ich allen Buchungen der Bausparkasse auf den Jahreskontoauszügen auf den Grund gegangen war – nachdem ich zunächst viele Jahre der Bausparkasse „blind vertraut hatte“.
    Ich will Ihnen deshalb die Botschaft übermitteln: Prüfen Sie die Kontoauszüge Ihrer Bausparkasse genau und stellen Sie fest, WAS dort im Soll und im Haben zu Ihren Lasten und Gunsten tatsächlich gebucht worden ist.
    Als ich das gemacht hatte, kam dabei heraus, dass die Bausparkasse sich über viele Jahre unentwegt auf zu meinen Lasten in Höhe von insgesamt annähernd Euro 140.000 bereichert hatte:
    Die Bausparkasse hatte sich über viele Jahre – unter der Wahrung des Scheins des Anständigen – an meinen Einzahlungen unentwegt bereichert statt diese Einzahlungen der gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Verwendung zuzuführen. Die Verträge wurden nicht erfüllt und die Geschäftsgrundlage fiel weg:
    Die Zuteilung der Bausparsummen und Bauspardarlehen erfolgten weder zu den gesetzlich und vertraglich vereinbarten Zeitpunkten noch ueberhaupt.
    Stattdessen wurde im Vertragszeitraum ein Zinsaufwand in Höhe von insgesamt annähernd Euro 49.000 in vertrags- und gesetzwidriger Weise und Höhe belastet und gebucht. Dazu hatte das „Bauspar-Schneeballsystem“ eine „Zwischenfinanzierung“ die ja bis zur Zuteilung der Bausparsummen und Bauspardarlehen vereinbart wird, kurzerhand unendlich verlängert. Buchhalterisch wurden dafür die Voraussetzungen geschaffen indem der Bausparer einerseits auf seinem SparRaten-Konto stets mit mehr als Euro 4.000 „im Zahlungsrückstand“ geführt wurde und auf seinem Konto für Annuitätenzahlungen um mehr als Euro 17.000 „im Zahlungsrückstand“ geführt wurde und andererseits ZinsRaten in Höhe von rd. Euro 49.000 belastet und gebucht wurden, obwohl vertraglich und gesetzlich bis zur Zuteilung insgesamt lediglich ZinsRaten in Höhe von rd. Euro 23.000 belastet und gebucht werden durfen.
    Obwohl der Bausparer also Zahlungen leistete die in Höhe Zehntausende Euro die gesetzlich und vertraglich vereinbarten Zahlungen überschritten, führte das „Bauspar-Schneeballsystem“ den Bausparer mit einem angeblichen Zahlungsrückstand!
    Das „Bauspar-Schneeballsystem“ wahrte jedoch stets den sogenannten „Schein des Anständigen“: Auf den ersten Blick sehen selbst deren Kontoauszüge scheinbar ordnungsgemäss aus. Erst wenn man die Haben- und die Sollbuchungen genau untersucht, kommt man dahinter, WAS dort getrieben wird.

    Prüfen Sie die Buchungen Ihrer Bausparkasse auf den Auszügen. Wenn Sie es nicht können, lassen Sie die Buchungen prüfen. Hinter den Buchungen könnten sich wahre Verbrechen verbergen.
    Das „Bauspar-Schneeballsystem“ gönnte sich nicht nur willkürliche, um zehntausende Euro ueberhöhte Belastungen des Bausparers für angeblichen „Zinsaufwand“. Nein, sie verlangte auch horrende, gesetz- und vertragswidrige „Rückzahlungen“ und „Ablösungen“ für gar nicht gewährte Bauspardarlehen.
    Ein Bauspardarlehen wurde dabei gar nicht gebucht und ein anderes nur zum Schein gebucht. Im einen Fall wurde das Bausparguthaben „enteignet“ und im anderen wurde für das nicht zugeteilte und nicht ausgezahlte „Bauspardarlehen“ die „Sofortige Rückzahlung – quasi in einem Betrag“ verlangt.
    Insgesamt reden wir auch hier über weitere Zehntausende an Einzahlungen für die eine Gegenleistung – wie beim Schneeballsystem üblich – nicht erbracht wurde.
    Jegliche Vertrags- und Kontoführung diente nur einem Ziel:
    Die Bereicherung des „BausparSchneeballsystems“ zu Lasten des Bausparers.
    Salden und Kontostände wurden dabei m.E. nach Belieben manipuliert, um denr Bausparer – trotz hoher Ueberzahlung bei den vereinbarten Zahlungen – auf den Konten buchhalterisch in den „Zahlungsrückstand“ zu versetzen..
    Wenn ich die Kontoauszüge, die ich vollständig im Uebrigen erst im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens erhielt, laufend hätte kontrollieren können respektive kontrolliert hätte, dann hätte ich wesentlich früher – und nicht erst nach rund 15 Jahren reagieren können.
    Deswegen: Prüfen Sie die Soll- u. Haben-Buchungen Ihrer Bausparkasse auf Ihren Jahreskontoauszügen! Im schlimmsten Fall könnten Sie böse Ueberraschungen erleben..
    Besuchen Sie auch meine Webseite, wenn Sie mehr Informationen möchten:
    https:// http://www.bausparer-alarm.de

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