Kritik am Honoraranlageberatungsgesetz

Mit dem Honoraranlageberatungsgesetz will die Bundesregierung Privatanleger besser schĂŒtzen und unabhĂ€ngige Honorarberater stĂ€rken.  Hintergrund ist, dass bei der Provisionsberatung den Kunden oft nicht klar ist, dass die Anlageberater Geld in Form von Provisionen fĂŒr die Vermittlung einer Kapitalanlage erhalten. Im Klartext: Auch die Anlageberatung in der Bank ist im Grund genommen nicht kostenlos, da der Berater in Form von Provisionen profitiert.

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„Genau das fĂŒhrt natĂŒrlich auch zu einem Interessenkonflikt bei der Anlageberatung auf Provisionsbasis“, sagt Torben AlthĂŒser vom Verbund WestfĂ€lischer Honorarberater. „Die Gefahr liegt darin, dass dem Berater die Provision nĂ€her ist als das Interesse des Kunden. Bei der Honorarberatung wird der Preis  vorher festgelegt und es kann ganz unabhĂ€ngig die Anlageform gesucht werden, die am besten zu den WĂŒnschen des Kunden passt.“

Unumstritten ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht. So kritisiert die SPD, dass die Versicherer nicht in die Honorarberatung einbezogen werden. Im Handelsblatt vom 19. MĂ€rz 2013 Ă€ußert sich Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH) Ă€hnlich. Er sieht den ganzheitlichen Beratungsansatz gefĂ€hrdet wenn die Honorarberatung auf Investments beschrĂ€nkt bleibe.

Auch VerbraucherschĂŒtzern geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Sie fordern, die Kosten der Provisionsberatung transparenter zu machen.

Mehr Informationen zur unabhÀngigen Honorarberatung: http://www.vwh24.de/

 

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