Kreditverträge mit der Fidium Finanz AG

Auch deutsche Verbraucher haben Kreditverträge mit der Fidium Finanz AG abgeschlossen. Sowohl im Internet als auch in anderen Medien wird behauptet, dass diese Verträge unwirksam sind und rückabgewickelt werden können bzw. müssen. Um etwas mehr Licht in das „Finanzdunkel“ zu bringen, haben wir daher Frau Rechtsanwältin Katja Schulze von der Rechtsanwaltskanzlei Schulze & Greif zu diesem Thema befragt und folgende Antwort erhalten:

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„Mit Urteil vom 22.04.2009 (Az.: 8 C 2.09) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Fidium Finanz AG als ausländischer Kreditgeber ebenfalls eine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nach dem Kreditwesengesetz (§ 32 KWG) benötigt, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwirbt. Das Bundesverwaltungsgericht sah es für diese Erlaubnispflicht als ausreichend an, dass die Internetseite der Fidium Finanz AG auf deutsche Kundschaft ausgerichtet war bzw. durch in Deutschland tätige Kreditvermittler der Vertragsschluss vorbereitet wurde.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt jedoch nicht automatisch dazu, dass die von der Fidium Finanz AG vergebenen Kredite/Darlehensverträge unwirksam sind. Zwar bestimmt § 134 BGB, dass ein Rechtsgeschäft grundsätzlich nichtig ist, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Nach dem Gesetzeswortlaut gilt dieser Grundsatz aber nur dann, wenn sich nicht aus dem Verbotsgesetz etwas anderes ergibt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt danach ein Verstoß gegen § 32 KWG nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Darlehensvertrages. § 32 KWG diene in erster Linie dazu, ungeeignete Personen von der Erbringung von Finanzdienstleistungen fernzuhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sei es nicht erforderlich, dass ein durch eine solche Person abgeschlossener Darlehensvertrag unwirksam ist.

Geht man daher davon aus, dass ein Darlehensvertrag mit der Fidum Finanz G trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls zivilrechtlich wirksam ist, kommt im Hinblick auf § 134 BGB zunächst eine Rückabwicklung des Vertrages nicht ohne weiteres in Betracht.

Allerdings stehen deutschen Kreditnehmern (Kunden der Fidium Finanz AG) unter Umständen wegen des Verstoßes gegen § 32 KWG durch die Fidium Finanz AG Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung zu. Im Rahmen eines solchen Schadensersatzanspruches ist der Kreditnehmer grundsätzlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er das nicht genehmigte Geschäft, sprich den Darlehensvertrag, nicht abgeschlossen hätte. In diesem Falle hätte der Kreditnehmer den Kreditbetrag nicht erhalten, müssten andererseits aber auch keine Zinsen und Kreditkosten zahlen. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass der Kreditnehmer grundsätzlich nur den reinen Kreditnettobetrag an die Fidium Finanz AG zurückzahlen müsste. Ob ein solcher Schadensersatzanspruch allerdings von dem Stichtag 22.04.2009 (Erlass des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts) abhängig ist, erscheint rechtlich zumindest zweifelhaft, da durchaus die Auffassung vertreten werden kann, dass zumindest ein fahrlässiger Verstoß gegen § 32 KWG bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages im Dezember 2008 in Betracht kommt, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht dies erst später entschieden hat.

Es besteht daher zumindest die Möglichkeit, dass Kreditnehmer der Fidium Finanz AG die über den reinen Nettokreditbetrag hinausgehenden Beträge/Zusatzkosten nicht zahlen müssen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, jeden Einzelfall unter Einbeziehung aller Unterlagen abschließend anwaltlich zu prüfen und danach über das weitere Vorgehen zu entscheiden.“

Wir bedanken uns bei Rechtsanwältin Katja Schulze (Rechtsanwälte Schulze & Greif) für die Antwort.

39 comments
  1. Hallo zusammen, mich würde interessieren, ob es Urteile zu den überhöhten Verzugszinsen gibt, die die FR geltend macht. Es ist doch richtig, das diese mit 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften liegen müssen oder nicht? Die FR macht da ganze 14 Prozent geltend mit der Begründung, das es dem Unternehmen nicht so gut ginge und daher der Verzug höhere Kosten verursache.

  2. sog. „schufafreie“ Kredite nach wie vor in Deutschland -legal- zu bekommen, gibt es nach wie vor – die Höchstsumme wurde sogar auf 5000 Euro hochgeschraubt, also mehr als bei Fidium. Dass man bei einem solchen Kredit einen Risikozinszuschlag bezahlt, sollte doch jedem klar sein …

  3. Ich werde den Kampf mit der FF AG aufnehmen, werde euch über den Ausgang informieren. Vorsicht bei Insolvenzen. FF AG schließt die Verträge mit falschen Angaben ab, die jeder unterschreibt, um das Geld auch zu bekommen. Dann versuchen sie die Restschuldbefreiung zu zerstören, mit der Begründung, man hätte sich den Kredit erschlichen!!!

  4. Moin Zusammen, hier dann mal eine Erfolgsnachricht. Bei mir ist alles vom Tisch. Das Resümee lautet Geld gebraucht, Geld bekommen, zurückgezahhlt, unlautere Zusatzforderungen erfolgreich Kostenfrei abgewehrt.
    Ende
    Ohne Kampf geht nichts. Man muss aber seine Waffen kennen und richtig benutzen. Bloß nicht zu einem gültigen Mahnbescheid kommen lassen. Auf undurchsichtige Ansagen von irendwelchen „Interpreteten“ auch wenn die sich Anwalt schimpfen nicht blind vertrauen und sich in irgendwelchem imaginären Recht wähnen. Der Gerichtsvollzieher kommt schneller als Ihr denkt. In einem oberen Artikel hat mir die Auflistung erfolgloser Verfahren gefallen. Ein deutlicheres Signal kann man nicht setzen.
    Hier noch schnell die Antwort an psyke.
    So vier Monate vor Zahlungsende kamen die ersten unberechtigten Verzugsgebühren die sich immer wiederholten. Nach meiner Einschätzung waren die es wohl nicht gewohnt das da einer kontinuierlich zahlt. Ich hatte aber stur weiter die Rate gezahlt. Nach zwei Monaten kam dann die Abrechnung mit oben schon erwähnten Gebühren.

  5. Hallo Alkor,
    kannst du mir sagen, wann das bei dir passiert ist? Habe meinen Kredit ebenfalls jetzt abbezahlt und kriege ein bisschen komische Gefühle wenn die einfach irgendwas erfinden, lief alles immer glatt bei mir.

    Wäre dankbar für Input

    Viele Grüße

  6. Moin, na klar können Die. Allerdings hat der deutsche Gesetzgeber hier eine kleine Hürde eingebaut. Schweitzer Recht muß erst in deutsches Recht gewandelt werden. Das geht üblicherweise mit einem sogenannten Titel. Dazu wird ein gerichtliches Mahnverfahren angestrebt. Wer hier pennt muß wirlich mit einer Lohnpfändung rechenen. Wer echt Schulden hat muß sie bezahlen. Bei mir hat FIDIUM nach pünktlicher Begleichung aller Raten einfach irgendwelche Gebühren erfunden. Hiermal eben so Kontogebühren für 2 Jahre a 10 € (der Kredit ging über 3 Jahre) und angebliche Verzugssachen so einfach 79 € Zusammen und dreisterweise an meinen Arbeitgeber eine Lohnpfändungsforderung mit diesem Betrag geschick. So ohne Anwalt einfach weil FIDIUM des schreibens mächtig ist. Das ist schlichtweg Betrug. Ich bin wirklich beim überlegen eine Strafanzeige zu schreiben. Die haben sich nicht mal die Mühe gemacht einen deutschen Titel zu beantragen. Wird aber nicht viel bringen so eine Anzeige. Unsere Behörden werden im eigenen Saft schmoren. Schweitzer Recht gilt eben nicht in Deutschland. Dh. es würde unsere Behörden beschäftigen mit einem vorhersehbarem Ergebnis. Muß mich mal genau kundig machen.
    Wer hat gleiches erlebt?

  7. Bei einer Lohnpfändung wird nicht 100% gepfändet, da gibt es auch einen Grundfreibetrag. Verdient man z.B. weniger als der jeweilige Freibetrag, bekommt der Gläuber, trotz Lohnpfändung, sogar keinen Cent.

    Und auch eine Kontopfändung kann man soweit durch ein P-Konto umgehen, wo ebenfalls ein Grundfreibertrag nicht angetastet werden darf.

  8. Ich kann nur sagen, dass die eine Lohnpfändung durchsetzen und zwar mit Hilfe zumindest einer mir bekannten deutschen Anwältin. Das Lohnkonto wurde solange gepfändet, bis die rund 1800.- € bezahlt waren.

    Gefragt wird der Schuldner bei einer Lohnpfändung nicht! Er hätte ja zahlen können, um der Lohnpfändung zu entgehen (ob jetzt subjektiv betrachtet die Forderung der Meinung des Schuldners nach berechtigt ist oder nicht, spielt keine Rolle). Sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt, kann das Geld geholt werden, durch Lohnpfändung, Kontopfändung, Pfändung von Wertgegenständen oder sonstige Möglichkeiten. Dazu wird der Gerichtsvollzieher beauftragt und der erledigt das. Man erhält dann in Abschrift nur noch einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Info und das wars. Das gleiche Schreiben liegt dann gleichzeitig auch schon beim Arbeitgeber vor und der muss das Geld rausrücken und tut das auch.

    Wie gesagt: bei einem vollstreckbaren Schuldtitel!!!

    Die Fidium AG kann in keinem Fall auf irgendein Konto per Lohnpfändung zugreifen. Dazu bedarf es einer gerichtlichen Anordnung (Titel).

    Dieser Titel kann über gerichtlichen Mahnbescheid oder Klage vor Gericht erreicht werden. Dann wird dieser Titel meist einem zugelassenen Anwalt vorgelegt und der vermittelt das ggf. mit Hilfe des Gerichtsvollzieher an den Drittschuldner (= Arbeitgeber oder auch eigene Bank) und los gehts mit der Pfändung.

    Die reine Drohung mit Lohnpfändung muss niemanden beeindrucken, das ist nur Einschüchterung, weil viele sich schämen, dass der Arbeitgeber erfahren könnte, dass man Schulden hat und die evtl. nicht mehr bezahlen kann.

    Liegt aber ein Titel vor, dann kann man sich darauf verlassen, dass die Lohnpfändung jederzeit kommen kann, ob man will oder nicht!

  9. Hallo alkor3,
    da du deinen Fall schon im Januar geschildert hast, würde mich mal interessieren wie er ausgegangen ist.
    Mir geht es nämlich gerade genauso: Ich habe alle 40 Raten in voller Höhe zurück bezahlt, weil aber zwischendurch eine davon nicht pünktlich überwiesen worden war, hat die Fidiumn gleich Gebühren erhoben. Diese habe ich nie bezahlt, zumal ich von einem BGH-Urteil weiß, dass die Forderung von Gebühren aufgrund einer verspätet eingegangenen Kreditrate nach deutschem Recht nicht zulässig ist, da ein Kreditgeber immer schon beim Abschluss von dem Risiko einer unpünktlichen Rückzahlung Kenntnis habe und sich dieses über die Höhe des Zinssatzes absicheern bzw. bezahlen ließe. … Heißt also in unserem FaLL. dIE FIDIUM schätzt von vorneherein das Risiko als sehr hhoch ein, dass eine Rate auch mal zu spät bezahlt wird, denn ihre Zinssätze sind ja nicht gerade von Pappe.

    Ich habe daher auch nicht die Absichtr, die mittlerweile verlangten 70,00 € (zu den ursprünglich geforderten Gebühren addierten sich ständig weitere ‚Mahn’gebühren)zu zahlen, obwohl mir jetzt auch mit „Vorlage der Lohnpfändung“ gedroht wird.

    Wie ist das Procedere bei so einer Lohnpfändung? M.E. müsste ich bevor diese ausgeführt wird noch befragt werden, da ja auch – wie m.M.n. dann hier der Fall – eine unrechtmäßige Forderung vorliegen kann.

    Bin für jeden Erfahrungsbericht in Sachen „Androhung von Lohnpfändung“ dankbar.

  10. Tja, liebe Leute, hatte ich am Anfang dieser Seite auf eine saftige Rückzahlung gefreut. Sieht jetzt aber nicht so gut aus. Ich habe den Kredit bei der FF gerade zurückgezahlt. Letzte Woche bekam ich von ihnen ein Schreiben, dass ich jetzt nicht mehr bei ihnen einen Kredit aufnehmen könnte, sondern bei einer Lichtensteiner Bank. ;-)))
    Würde mich nicht wundern, wenn die trotzdem ihre Finger da mit im Spiel haben.

    Die Liste der verschiedenen Gerichte und Aktenzeichen ist leider sehr imposant. Da kann man wohl darauf verzichten, sein „Recht“ durchsetzen zu können.
    LG

  11. Hallo
    habe auch probleme mit der FF
    habe bei Fidium einen Kredit gehabt.
    2 mal nicht bezahlt es wurde Lohn gepfändet selber schuld, habe dann nach einem Telefonat mit FF den rest des Kredites bezahlt ca 1500 Euro dachte alles ok.
    Jetzt pfändet mir doch FF ca 1700 Euro vom Gehalt und weigert sich jetzt Pfändungsgeld zurückzuüberweisen. Die Firma müsste dies veranlassen nicht ich,Ich wäre aufdringlich.
    Firma sagt intressiert mich nicht FF muß das Geld zurück an Firma überweisen.
    Unhöfliches Personal werde die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

    Meine meinung Finger weg von FF

  12. Interessant zu hören, wie großspurig es die Kreditnehmer der Fidium Finanz AG zunächst auf gerichtliche Verfahren ankommen lassen wollen, aber dann keiner über dessen Ergebnis berichtet.
    Alle diese Versuche, sich unter Hinweis auf die Verfügung des BAFIN und die Entscheidung des BVerwG den vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, waren erfolglos:

    LG Arnsberg I-3 S 40/10
    LG Essen 15 T 27/11
    LG Hannover 3 S 13/10
    LG Lüneburg 9 T 138/10
    LG Oldenburg 17 S 251/10
    LG (INSO) Paderborn 2 IK 306/09

    AG Ahlen 30 C 417/10
    AG Altena 2 C 219/10
    AG Bochum 40 C 284/10
    AG Duisburg 52 C 4270/09
    AG Duisburg 35 C 3226/09
    AG Emmerich am Rhein 9 C 170/10
    AG Frankfurt/Main 31 C 1995/09-10
    AG Freising 5 C 451/10
    AG Gelsenkirchen-Buer 27 C 81/09
    AG Günzburg 3 C 310/10
    AG Hamburg 6 C 95/09
    AG Hamburg-Harburg 644 C 557/09
    AG Hermeskeil 1 C 198/09
    AG Itzehoe 92 C 472/09
    AG Karlsruhe 12 C 275/10
    AG Ludwigsburg 4 C 2721/09
    AG Marl 3 C 203/10
    AG Marl 24 C 147/09
    AG Meschede 6 C 493/09
    AG Mülheim 12 C 1323/10
    AG Nauen 10 C 58/10
    AG Neuruppin 46 C 244/09
    AG Offenbach am Main 340 C 463/09
    AG Pforzheim 4 C 187/10
    AG Rheine 10 C 393/10
    AG Seesen 1 b C 228/10
    AG Sinsheim 3 C 132/10
    AG Stuttgart 1 C 5326/10
    AG Stuttgart 5 C 6614/09
    AG Uelzen 12 C 18/10
    AG Viersen 33 C 57/10
    AG Viersen 31 C 47/09
    AG Wertheim 1 C 53/10
    AG Westerstede 28 C 17/10
    AG Wittlich 4b C 484/10
    AG Wuppertal 33 C 299/10

    Admin: beeindruckende Liste – letztendlich aber auch komisch, dass nicht eins dieser urteile Google-bar ist. So stolz scheinen die gewinner denn nun auch nicht drauf zu sein…

  13. Hallo weiss jemand von euch, ob man vorzeitig bei Fifium seinen Kredit zurück zahlen kann.Ich habe etwas über die hälfte der Raten bisher gezahlt und möchte jetzt ganz ablösen.Ist das möglich, bzw rechnen die dann die Zinsen bis jetzt wieder ab?

  14. Mein Gott Leute….was soll denn das ganze Gehabe????Ihr habt Geld gebraucht und Fidium hat es Euch gegeben.

    Ich geh davon aus, dass alle lesen können und gesehen haben was da im Vertrag stand. Kann mir nicht vorstellen, dass einer so dumm war und den Vertrag nicht gelesen hat.
    Also, ihr habt mit eurem Servus zugestimmt und das Geld bekommen.

    Und mal ehrlich, wenn jemand seine Raten nicht gezahlt hat, ist er dich selber schuld wenn mit Lohnpfändung gedroht wird.

    Ich kann nichts Schlechtes über Fidium sagen denn zu mir waren sie immer korrekt.

    Und ich mache jede Wette, wenn F. weiterhin Kredite an Deutsche vergeben dürfte, würdet ihr, wenn ihr in Geldnot seit wieder unterschreiben.

  15. Wir hatten 2x die Summe gekürzt und mitgeteilt,dass die dann nachgezahlt wird. Keine Antwort. Dann nach 2 Monaten kam die Lohnpfändung, weniger bezahlt ist gar nicht bezahlt. Das finde ich auch nicht fair.
    Der Arbeitgeber hat alles geprüft und dem Anwalt ist aufgefallen, dass doppelte Gebühren berechnet werden und dies nicht Rechtens ist.
    Das geliehene Geld muss man zurückzahlen, ist ja klar. Was mich stört, dass man mit denen nie
    reden kann, entweder gar nicht, oder patzig.
    Geliehenes Geld bekommen die von uns wieder, alles andere lassen wir vom Anwalt prüfen, was für Deutschland Rechtens ist. Danach werden wir dann handeln. Der Arbeitgeber gibt die Lohnforderung zurück bzw. wird nicht von da bearbeitet.

  16. Nun, so einfach kann man es sich dann doch nicht machen. Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Geschäftsgebaren und Dreistigkeit. Auch die angesprochene Rate ist im laufenden Monat gezahlt worden. Worüber reden wir denn. Diese Banausen auch noch in den Himmel zu heben, sehe ich nicht als den richtigen Weg. Durch frei erfundene Gebühren den Gewinn hochzuschrauben ist ja wohl der mieseste Trick. Warum dürfen die denn in Deutschland nicht mehr?
    Was ist da Faul? nur eine Formalie oder steckt doch mehr dahinter? Dokumentieren tut das ja nun mal eindeutig das Urteil vom BVG.
    Im übrigen hab ich von diesen Leuten keinen an die Strippe bekommen wie denn auch im Vertrag stehen keine Nummern, nichts drin und den deutschen Vertreter gibt es schon lange nicht mehr. Interessiert mich auch nicht sonderlich. Bin ja fertig damit, brauche keinen Kredit mehr. Ich würde aber jedem raten diesen Weg zu gehen wenn totale Not am Mann ist. Man muß es halt selber entscheiden. Meine Entscheidung steht ja weiter oben. Privat würde ich Dir auch kein Geld leihen einen Krdit mit einem anderen ablösen zeugt nicht gerade von Seriösität.

  17. Hallo alkor3,

    aber genau das wussten wir doch alle im Voraus, was uns blüht, wenn wir nicht pünktlich bezahlen.
    Das steht alles im Vertrag, jedenfalls in meinem.
    Niemand wird bzw. wurde gezwungen dort etwas abzuschließen. Wir alle sind dorthin gegangen, weil wir hier nicht mehr bekamen bzw. nicht wollten, dass unsere Hausbank mitbekommt, wie wir anderweitig einen Kredit aufnahmen.

    Fällt das Kind in den Brunnen, ist das Geschrei groß. Man darf nicht vergessen, dass solche Geschäfte mit einem hohen Risiko für die Banken versehen sind. Wohin sowas führen kann hat die Vergangenheit ja gezeigt.

    Es dürfte doch jedem klar sein, dass die sich irgendwie absichern müssen und sei es nur gleich den richtigen Druck aufzubauen. Wenn Ihr Geld an Leute verleihen würdet wo Ihr genau wisst, dass die in ihrem Land nichts mehr bekommen, dann würdet Ihr auch zu solchen Mitteln greifen, ja sogar müssen.
    Es sind schon etliche Banken durch faule Kredite ins Strudeln geraten, dass darf man auch nicht vergessen.
    Ich hatte auch mal Ärger, so ist das nicht. Ich hatte vorzeitig einen neuen Kredit bei denen aufgenommen und den Alten abgelöst. Nach so und soviel Monaten Laufzeit, bieten die das an, wenn bis dahin alles gut lief. Dann aber überwies ich aus Versehen die Rate auf das alte Kreditkonto, welches ja abgelöst wurde. Daraufhin erhielt ich eine Mahnung, ich hätte die Rate nicht bezahlt, was so gesehen auch stimmte. Ich rief bei denen an und erklärte mein Missgeschick. Sie meinten, kein Problem, sie buchen das jetzt um und ich solle doch in Zukunft auf die richtige Nummer, also das richtige Konto achten. Normalerweise würde das eine Gebühr von ich glaube es waren damals um die 30.- Euro kosten, die sie mir freundlicherweise erließen.

    Es kommt auch immer auf den eigenen Tonfall an und natürlich sind die Härter als andere Banken, was sie in diesem Geschäft unter diesen Bedingungen auch sein müssen.

    Wer heute meckert sollte in Zukunft die Finger von dieser Art Kredit lassen, so einfach ist das!

  18. Bei soviel Gut und Böse in Euren Kommentaren,ist es wunderbar zu sehen dass wir eben doch denkende Menschen sind. Auch ich habe einen Kredit bei Fidium aufgenommen den ich Ende diesen Monates abbezahlt haben werde. Mit Gebühren und Zinsen, ich hatte ja mal dafür Unterschrieben. So viel Ehrlichkeit muß sein. Das Sie es nicht durften,.. tja was soll’s ich habe in Deutschland nichts bekommen. Leider kann ich über das Gebaren von Fidium nichts Gutes berichten. Eine Monatsrate habe ich verpennt und 15 Tage zu spät überwiesen. Sofort hagelt es Mahnschreiben mit saftigen Gebühren. Bei jeder weiteren Rate die ich ohne diese Gebühren überwiesen habe kommt ein neues Mahnschreiben mit neuen Gebühren. Diese können die sich natürlich vom Mond holen. Muß man sich mal reinziehen 34 von 40 Raten immer pünktlich bezahlt und dann einmal ein Lapsus.
    Für die Zukunft heisst es aber doch Finger weg von solchen Dubiosen Anbietern. Ich habe meine Finanzen wieder im Griff. Fidium hat mir im übrigen erst heute wieder ein Kreditangebot zugesandt.
    Grüße

  19. Es ist doch verwunderlich wieviele Leute plötzlich „geschädigt“ sind und nun der Fidium an die Kandarre wollen.

    Warum wenden sich Menschen an Unternehmen wie die Fidium Finanz? Weil sie bei normalen Geldinstitutionen kein Geld bekommen würden, aus welchem Grund auch immer oder einfach Geld brauchen, aber nicht wollen das die Hausbank das mitbekommt (und auch alle anderen Partner nicht, Stichwort Schufa).

    Als Fidium Geld gab waren alle froh und man wusste, dass man als Risikopatient eben auch Risiko Zinsen zahlen muss. Fidium gab den Weg vor,man akzeptierte und kannte auch die Risiken. Das alles wusste man bereits vorher und braucht jetzt hinterher nicht zu jammern.

    Ich sage es mal so. Wer brav und ehrlich sein Geld bekam und dies ebenso am zurückzahlen ist, der sollte sich auch nicht die Blöße geben und nun damit aufhören, nur weil irgendein Gerichtsurteil dagegen ist, dass gewisse Leute ausserhalb von Schufa und Co. Kredite gaben!
    Da liegt nämlich der eigentliche Hund im Pfeffer. Die Banken im Inland sind allesamt dagegen, da so der eine oder andere verschleiern konnte, auch noch bei einer anderen Bank einen Kredit zu haben und diese auch noch ordentlich Geld damit gemacht haben.
    Wenn einer in Deutschland unten ist, dann soll er das auch gefälligst bleiben und nicht durch Schweizer Hilfe wieder hochkrabbeln können, auch wenn einem so ein Kredit nur meistens weiter in die Sch…. geritten hat, so gab es doch einige, denen so ein schnelles Darlehnen wirklich weiterhelfen konnte.
    Mal sehen ob die Zukunft ein ähnliches Modell bringt oder was die in der Schweiz sich jetzt einfallen lassen!

  20. Hallo,
    habe auch einen Kredit bei Fidium,zahle ihn ehrlich zurück,
    bin froh das es so was gibt ! Hatte nie Probleme ,auch bei zahlungsproblemen haben sie geholfen !

  21. Hallo Matze2710,

    mich würde interessieren, ob du in der Sache wieder etwas gehört hast? Wie hat das Landgericht diese Sache beurteilt?
    Wäre für eine Info dankbar, es gibt ja sehr viele „Geschädigte“. Dank vorab & Gruß

  22. Hallo,

    ich stimme den 2 letzten Beiträgen zu. Ich selbst habe nie etwas mit Fidium zu tun gehabt, also auch keinen Kredit bei ihnen. Soweit ich das im Internet verstanden habe, geht es hier nur darum, dass Fidium nicht die Erlaubnis hatte, Kredite an deutsche Bürger zu vergeben. Aber Verbraucher betrogen haben sie nicht, ist das richtig?

    In diesem Fall finde ich es eine ziemliche Schweinerei, was die Kreditnehmer hier abziehen. Sie wollten einen Kredit und haben einen erhalten. Sie kannten sicherlich auch die Konditionen, bevor Sie den Kreditvertrag unterschrieben haben.
    Dann sollten Sie auch zu Ihren Schulden stehen und sie zurückbezahlen. Dieses Verhalten hier ist ja schon peinlich.

    Admin: Und was hast du damit zu tun? In einem Forum sollten Betroffene diskutieren – finde ich!

  23. Hallo.
    Ich stimme Moni zu.
    Ihr habt alle einen kredit aufgenommen weil ihr in deutschland keinen bekommen habt.
    also zahlt ihn auch zurück und zwar mit zinsen.
    In deutschland gibt es auch nur kredite mit zinsen.
    So ein scheiss.
    Ich hatte 2 kredite bei fidium und bin zu 100% zu frieden gewesen.
    Habe auch nie böse briefe bekommen.
    Sondern genau das gegenteil.
    Waren immer fair zu mir, haben mir als mein kredit abgelaufen war, ein neuen kredit angeboten.
    Aber, scheinbar gibt es wohl nicht viele ehrliche rückzahler!!!
    Dann kan man ja auch verstehen warum die zinsen gestiegen sind.

  24. ich hatte früher auch mal einen Kredit bei Fidium. Ich verstehe nicht warum ihr euch so aufregt. ihr hattet euch doch den kredit geholt und wusstet was es kostet.

    jetzt wo das urteil kam, geiert ihr alle – ob rechtens oder nicht. mir wäre der ganze ärger überhaupt nicht wert.

    Kredit aufgenommen, ob in deutschland oder schweiz – sollte man zurückzahlen.

    ihr ward doch bestimmt alle froh, diesen kredit bekommen zu haben, oder nicht???

    daher verstehe ich das nicht…..
    aber jedem das sein.

  25. Ja, ist recht schwierig mit Fidium umzugehen, aber lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen, erstmal wird nur gedroht und zahlt flewissig weiter und mal shen was kommt..

  26. Hallo, leider ist meine Antwort gestrichen worden, es scheint so,m als ob Die Macht der Fidium allgegenwertig ist !!!

    Admin: Anfall von Verfolgungswahn oder was???

  27. Hallo Matze 2710,
    ja es ist wohl so,dass Fidium die harte Tour fährt,bekomme obwohl ich weiter zahle fast monatlich Drohschreiben von Ihnen, angeblich fehlen immer irgendwelche Zahlungen und die kosten immer Mahngebühr, heute erreichte mich die Androhung der Offenlegung bei meinem Arbeitgeber, obwohl nur 100.- € fehlen, demnach ist das Urteil nicht viel wert, es sei denn irgendjemand hat Erfolg vor Gericht, aber je mehr Wiederstand desto besser, kämpfen alle hier, wollen schnelle Lösung alles zurückzahlen und gut ist, aber Sie zucken doch manchmal, mal sehen je mehr diese Zeilen Lesen desto besser, danke übrigens für Deine Antwort und Entschuldigung das ich Deine Zeile verwendet habe….

  28. Hallo Balous,
    derjenige, der bei der BaFin nachgefragt hat war ich. Vielen Dank, dass Du es hier veröffentlichst, je mehr es verteilt wird, umso besser 😉
    Zum Thema Pfändung: Ja, sie können. Bei mir tun sie dies bereits seit über einem Jahr. Ich habe die Angelegenheit bereits im November 09 meinem Anwalt übergeben und die Sache liegt beim „ach so schnellen Landgericht“.
    Mein Anwalt hat jetzt erneut versucht wenigstens die Pfändung auszusetzen, bis das Gericht zu einer Entscheidung im ganzen Fall gekommen ist. Die Antwort steht aber noch aus.

    Mein Rat: Lasst es nicht zu einer Pfändung kommen. Der Hinweg ist scgneller als der Rückweg, wie man bei mir sieht.

    Die Entscheidung zur Pfändung ging beim Amtsgericht ganz schnell über den Tisch. Um eine Gegenentscheidung kämpfe ich seit Monaten, weil das Amtsgericht auf einmal nicht mehr zuständig ist. Bei der Höhe des Streitwertes kann nur ein Landgericht entscheiden. Und die sind ja bekanntlich nicht die Schnellsten.

    Also erspart Euch den Ärger, zahlt oder einigt Euch mit denen und geht hinter deren Rücken mit einem Anwalt dagegen an. Ohne Anwalt habt Ihr hier keine Chance…

    Gruß,

    Matze2710

  29. Bin auch ein geschädigter in Sachen Fidium.
    Nettokreditsumme sofort bezahlt, nachdem ich die ganzen Artikel im Internet laß. Alle Instanzen in Sachen Fidium durchgekaut.
    -Mahnschreiben/Androhungen
    -Barex Inkasso
    -wieder Fidium
    -Lohnpfändung/abgewehrt
    -Mahnbescheid/wiedersprochen.
    Bisher nix neues, oder gar eine Klage erhalten. Ich bin gespannt, ob noch was kommt, oder die KLagen werden. Habe natürlich gleich zu Anfang meinen Anwalt eingeschaltet. Die Korrespondenz musste ich jedes mal an meinen Anwalt schicken, obwohl dieser eigentlich für mich tätig ist, das aber Fidium in keiner Weise interessiert.

    Die lassen sich nicht beeindrucken. Und beharren nach wie vor an Ihren Ansichten.

    Hat schon jemand in irgend einer Weise einen Erfolg erzielt?.. oder irgend was positives zu berichten?

    Grüße

  30. Hatte, bzw habe mittlerweile den 2.ten kredit bei Fidium laufen, aber nachdem ich das bei der Bafin gelesen hatte, ich Fidium angeschrieben, mit der Bitte mir eine genaue Aufstellung meiner bisherigen Zahlungen von den Krediten aus 2005 und 2008 zu kommen zu lassen, als Antwort bekam ich auch diesen Standardbrief, dass ich weiter zahlen müsste.
    Wie soll eine ausländische Firma/ Bank, etc hier eine lohnpfändung durchsetzen?

    Nach meiner Rechnung sind meine Kredite bezahlt, auser den Zinsen, ich hab es seit 2 Monaten eingestellt werde mich nun schriftlich mit denen auseinander setzen, mal sehen, was wird…

  31. Irgend jemand hatte mal auf den Hinweis, der neuen Internetseite der Fidum Finanz AG reagiert, und bei der BAFIN nachgefragt, ob das dort vermerkte so korrekt und im Sinne der BaFin sei, und und folgende Antwort erhalten:

    „Betreff: Ihr Schreiben vom 18.03.2010

    GZ: x 00 – 00.00 (xxxxx) – Mx (Bitte stets angeben)

    Herrn xxxxx xxxxxxx

    Fidium Finanz AG – Bestandskraft der Untersagungsverfügung Ihr Schreiben vom 18.03.2010

    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

    auf Ihre Anfrage vom 18.03.2010 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen zitierte Bekanntmachung im Internet nicht in Übereinstimmung mit mir erfolgt ist.

    Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 20.11.2009 bereits mitgeteilt habe, hat die Fidium Finanz AG die in meiner Verfügung angeordnete öffentlich-rechtliche Abwicklung im Rahmen der jeweils geschlossenen Verträge zu bewirken, wobei die Fidium Finanz AG die vertraglichen Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen hat. Die Fidium Finanz AG ist also durch meine Verfügung nicht daran gehindert, Rückzahlungen von Kapital und Zinsen gemäß den in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Darlehensverträgen anzunehmen.

    Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, welche zivilrechtlichen Folgen für den Bestand Ihres Kreditvertrages oder welche Ansprüche Ihnen aus der fehlenden Erlaubnis der Fidium Finanz AG gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) erwachsen können. Diese Frage kann ich nach meinem öffentlich-rechtlichen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich nicht verbindlich entscheiden.

    Ob also die Behauptung der Fidium Finanz AG zutreffend ist, dass abgeschlossene Kreditverträge (zivilrechtlich) voll wirksam seien und blieben, ist letztendlich seitens der zuständigen Zivilgerichte zu klären. Eine Unwirksamkeit der abgeschlossenen Darlehensverträge folgt jedenfalls nicht unmittelbar aus meiner öffentlich-rechtlichen Verfügung.

    Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Marx Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Abteilung Integrität des Finanzsystems Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Germany Tel.: +49 (0)228 4108 – 1886“

    Soll heißen, dass die neue Selbstdarstellung der Fidum Finanz AG auch nicht ganz ok ist.

    Letztendlich müssen die gewährten Gelder zurückgezahlt werden, das steht außer Frage. Auf Basis einer „Schadensersatzforderung aus unerlaubtem Geschäft“ kann mit Hilfe eines Anwalts jedoch versucht werden nur den reinen Grundbetrag zahlen zu müssen und die Fidum hat dann keinerlei Rechte auf Zinsen & co. Auf jeden Fall stehen die Aussichten nicht schlecht, wenn man einen Anwalt einschaltet.

  32. Hallo, deliamani

    mit der Lohnpfändung droht Fidium jedem der nicht rechtzeitig zahlt oder mit den Raten in Verzug gerät, mit Ihren Standartschreiben, die anscheinend alle gleich aussehen.

    Die Frage ist ja nur, ob Sie diese Pfändung, so einfach hier durchsetzen können.

    Die Taktik Deiner Rechtsanwältin ist demnach, evt. die Beträge, die über der Nettokreditsumme liegen zurück zu verlangen, in etwa die 800.- €, an Zinsen und Gebühren. Ich glaube nicht, wenn Du irgendwann alles gezahlt hast, dass Fidium einen Pfennig zurück erstatten wird, wie willst Du denn in der Schweiz an Dein gezahltes Geld kommen ?

    Leider liest man in den einzelnen Foren, nichts von einem Erfolg oder einer Klage, die erfolgreich gegen Fidium war.

    Da den meisten das Risiko einer Lohnpfändung zu hoch ist, wird weiter gezahlt, worauf Fidium ja auch baut, mit Ihren Drohschreiben und wenn jetzt sogar Rechtsanwälte dazu raten, weiter zu zahlen, glaube ich nicht mehr an einen Erfolg gegen Fidiun. Die werden Ihre Rechtsanälte solange bemühen, bis wir nicht mehr an diesen Kredit denken.

    Desweiteren gibt es ja noch das Inkassobüro in Lichtenstein, die mit überhöhten Frderungen, die Interessen von Fidium vertreten, wenn gar nichts mehr gezahlt wird, auch die schüchtern etliche ein, die somit nichts weiter veranlassen.

    Schade ich hatte darauf gehofft, das einige erfolgreich gegen Fidium sind, aber leider ist nichts von Erfolgen zu sehen, nur die übliche Hinhaltetaktik von Seíten der Fidium.

  33. Hallo,
    habe die Sache vor etwa 2 Monaten an die Anwältin übergeben und die Zahlungen eingestellt.Die Nettokreditsumme ist bereits gezahlt,es fehlen nur noch die etwa 800 Euro Zinsen+Gebühren.Nun rief mich die Anwältin an und meinte,ich solle weiter zahlen,da Fidium mit Gehaltspfändung/Abtretung beim arbeitgeber droht.Also zahle ich wieder,diesmal allerdings als“Zahlung unter Vorbehalt“.Da bei mir die Rechtsschutzversicherung den Fall übernommen hat,denke ich,dass es gute Aussichten auf erfolg gibt.Was meint Ihr?Gruss deliamani

  34. Hallo Balous!

    Hast du denn schon etwas erreicht bei Fidium??

    Ich überlege gerade, die Zahlungen einzustellen!
    Weiss aber noch nicht so recht ob ich das tun soll!!

  35. Im neuen Internetauftritt der FIDIUM FINANZ AG,
    stellt die Fidium Finanz AG, Ihre Meinung über Altverträge dar und hält die, vor dem Stichtag 22.04.2009, abgeschlossenen Verträge für voll wirksam. Sie führt hier eine Übereinstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an.
    Außerdem warnt Fidium am Ende des Artikels sogenannte anderslautende Ratschläge, genau zu prüfen, da diese nur Ärger,Zeit und Geld kosten. Einschlägige Urteile bzw. Hinweise der BAFIN werden gerne vorgelegt.

    Ursprünglich wollte ich meinen Restkredit zu Ende führen, aber nach dem Studium des diversen Postings zu dem Thema, werde ich Fidium einen Brief zur Rückabwicklung senden.

    Übrigens ist Fidium keineswegs tot, habe erst gestern einen Brief erhalten, in dem Sie eine komplette Fälligstellung des Restkredits, sowie Gehaltspfändungen bei meinem Arbeitgeber androhen.

    Da ich mir nicht drohen lassen werde ich nun kämpfen und notfalls klagen.

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