Darlehen werden ständig vergeben und sind in Deutschland ein gängiges Mittel für Finanzierungen: Sei es für das neue Auto, das neue Haus oder die Wohnung, oder für eine geschäftliche Investition, etwa wenn Produkte vorfinanziert werden müssen. Dennoch sind viele Verträge, die im Rahmen der Kreditvergabe abgeschlossen werden, nicht rechtskonform. Immer wieder tauchen Klauseln und Belehrungen auf, die den Vertrag nichtig machen. Gerade in der Berechnung von Gebühren haben viele Kreditinstitute keine Hemmungen. So kommt es vor, dass zahlreiche Gebühren an die Kunden weitergereicht werden, die gar nicht zulässig sind. Viele Verträge beziehungsweise Teile der Verträge werden so unwirksam und können von Verbrauchern angefochten werden. Wer einen Kredit abschließen möchte, sollte sich daher vorab intensiv mit den einzelnen Vertragsbestandteilen auseinandersetzen.
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Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten und Unternehmerdarlehen prüfen
Kreditinstitute dürfen für die Erstellung des Kreditvertrages und sämtlicher Dienstleistungen, die mit der Auszahlung des Kredites verbunden sind, keine Gebühren berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15). Diese Regel gilt für sämtliche Darlehen, unabhängig davon, ob diese im privaten oder im unternehmerischen Bereich abgeschlossen werden. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Kredit ohne Schufa oder ein Kredit bei einem reinen Internet-Anbieter abgeschlossen worden ist: Institute dürfen keine Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Leider sind für Kredite, die zwischen 2005 und 2013 abgeschlossen wurden, die Ansprüche mittlerweile verjährt. Wer danach noch gezahlt hat, kann das Geld zurückfordern.
Widerufsbelehrung in Darlehensverträgen ist unwirksam
Bis zum 21. Juni 2016 hatten Darlehensnehmer die Möglichkeit, ihren Altvertrag, der zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, zu widerrufen, sofern dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt. Darlehensnehmer, die danach einen Vertrag bei ihrer Bank abgeschlossen haben, können sich ebenso auf dieses Recht berufen. Es ist empfehlenswert, sich von spezialisierten Kanzleien beraten zu lassen. Für Verbraucher, die keine Rechtschutzversicherung haben und den hohen Kostenaufwand scheuen, gibt es zum Beispiel Unterstützung von der Bankkontakt AG. Ist der Widerspruch erfolgreich, braucht der Darlehnsnehmer eine günstige Anschlussfinanzierung. Wir empfehlen, sich frühzeitig darum zu kümmern und sich im Internet rechtzeitig über alternative Anbieter zu informieren.
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