Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Viele Ansprüche verjähren zum Jahresende

Für Kreditverträge, die bis ins Jahr 2004 zurückreichen, können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Oktober 2014 entschieden (XI ZR 348/13). Die Zeit wird aber dennoch knapp: Denn zum Jahresende droht die Verjährung der Ansprüche.

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Schon im Mai 2014 hatte der BGH entschieden, dass die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist. In dem aktuellen Urteil haben die Karlsruher Richter zudem die Verjährungsfrist verlängert. Demnach können unzulässige Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge, die seit 2004 abgeschlossen wurden, von den Banken zurückgefordert werden.

„So verbraucherfreundlich die Rechtsprechung des BGH ist, so knapp wird aber auch die Zeit. Denn bei der zehnjährigen Verjährungsfrist greift die taggenaue Verjährung. Bei Ansprüchen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren aus einem Kreditvertrag, der beispielsweise am 20. November 2004 abgeschlossen wurde, müssen daher spätestens am 20. November 2014 verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden, und dazu sollten Sie einen Fachanwalt rechtzeitig beauftragen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Eile ist jedoch nicht nur für Kreditverträge aus dem Jahr 2004 geboten, denn seit 2011 gibt es eine gefestigte Rechtsprechung zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren. Vorher seien Klagen nicht zumutbar gewesen. Staudenmayer: „Auch für Kreditverträge, die zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen wurden, greift jetzt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Das heißt, die Ansprüche müssen bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden, sonst sind sie verjährt.“

Rechtsanwalt Staudenmayer empfiehlt in diesem Zusammenhang auch, den gesamten Kreditvertrag zu prüfen. Denn Zins- und Tilgungsleistungen beziehen sich auf den Gesamtkredit – also auch auf die geleisteten Bearbeitungsgebühren. Darüber hinaus können auch noch weitere unberechtigte Gebühren wie z.B. Schätzgebühren bei Immobilienfinanzierungen auftauchen oder Zinssenkungen wurden bei variablen Darlehen nicht weitergegeben. „In diesen Fällen lohnt sich ein kompletter Darlehenscheck und eine Kontenneuberechnung. Auch ein kompletter Widerruf des Darlehensvertrags ist meist überlegenswert, wenn nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde“, so Staudenmayer.

Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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