Kreditbearbeitungsgebühren von der Apobank zurückfordern

Banken müssen nach den aktuellen BGH-Urteilen recht zweifelsfrei zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite an ihre Kunden zurückzahlen. Mit  diesen Forderungen muss auch die Apotheker- und Ärztebank (Apobank), rechnen, die nach Informationen des Branchen-Magazins „Apotheke adhoc“  jahrelang ebenfalls Gebühren für Darlehensverträge erhoben hat.

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Gerade die Apobank ist vom letzten BGH-Urteil betroffen, das eine Erstattungspflicht auch für ältere als bislang festgelegte Kreditverträge eindeutig definiert hatte. Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, die im Auftrag des Vereins „Deutsche Sozialhilfe e.V.“  Kreditbearbeitungsgebühren zurück fordert: „Die Apobank hat zweifelsfrei Kreditbearbeitungsgebühren erhoben und zwar in Höhen von bis zu 2 Prozent der Darlehenssumme. Dieses Geld wurde zu Unrecht einbehalten und Verbraucher sollten ihre Ansprüche engagiert durchsetzen.“ Bezüglich der Verjährungsfristen hatte es zuvor eine etwas unklare Rechtslage gegeben.

Nach Aussage einer Bank-Sprecherin hat die Apobank von 2006 bis 2012 Gebühren einbehalten, obwohl der Dienst durch die Verzinsung schon berechnet worden war. Als Genossenschaftsbank hat die Apobank nun auch die Reaktion der Mitglieder zu befürchten, denn Rückzahlungen in Millionenhöhe dürften auch die Dividende maßgeblich beeinflussen. Man kann davon ausgehen, dass insgesamt Kredite in Höhe von 35 Milliarden Euro vornehmlich an Ärzte und Apotheker ausgegeben wurden. Ein Prozent davon würden das Ergebnis der Bank um 35 Millionen Euro verkleinern. Diese Summe könnte aber auch deutlich höher ausfallen.

Rechtsanwältin Scheidemann bietet als Kooperationsanwältin des Vereins „Deutsche Sozialhilfe e.V.“ einen Dienst zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren an. Interessierte können diesen Service auf www.kreditbearbeitungsgebuehren.de nutzen.

 

 

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