So langsam sickert durch, welche Tragweite die beiden BGH-Urteile zur Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren haben. Immer mehr Kreditnehmer schauen in ihre Unterlagen, fragen bei der Bank nach oder lassen sich von einem Anwalt bei der Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren helfen.
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Jacqueline Scheidemann, als Kooperationsanwältin des Vereins „Deutsche Sozialhilfe e.V.“ verantwortlich für das Service-Portal www.kreditbearbeitungsgebuehren.de kann ein gutes Vierteljahr nach dem ersten verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofes ein erstes Fazit ziehen: „Immer mehr Menschen interessieren sich für das Thema, aber ich bin fest überzeugt, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Ich gehe davon aus, dass nahezu jedes Auto, das nach 2004 finanziert wurde, die Kreditbearbeitungsgebühren mit sich herumfährt, man muss sie sich nur holen!“ Gerade Autofinanzierer wie z.B. die BMW-Bank haben Kreditbearbeitungsgebühren berechnet.
Scheidemann: „Viele Verbraucher denken, das Thema gilt nur für ihre Darlehen bei der Hausbank und verzichten so auf Ansprüche an ihre PKW-Finanzierer.“
Doch immer mehr Verbraucher informieren sich und somit ist ein Ende nicht abzusehen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof noch weitere Urteile fällen wird, die z.B. grundsätzlich die Erstattungspflicht für gewerblich abgeschlossene Finanzierungen regeln werden.
Aktuell zeigen die Erfahrungen der Berliner Rechtsanwältin, dass die Forderungen nach Rückerstattung weiterhin eher zäh als unbürokratisch kundenfreundlich abgewickelt werden: In einem Fall waren Bearbeitungsgebühren auf ein nicht mehr existentes Konto überwiesen worden. Über den Rückläufer wurde der Kunde allerdings nicht informiert. Erst nach zweimaligem Nachfragen wurde der Betrag dann auf ein gültiges Konto überwiesen.