Die Zinsen befinden sich auch im Jahr 2015 immer noch auf sehr niedrigem Niveau. Das macht die Aufnahme eines Kredits fĂŒr die Verbraucher interessant. Ăltere, zu höheren ZinssĂ€tzen abgeschlossene Darlehen, können in vielen FĂ€llen widerrufen werden.
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âMit dem Jahreswechsel ist die Möglichkeit, den Kredit zu widerrufen nicht verjĂ€hrt. FĂŒr einen erfolgreichen Widerspruch ist nach wie vor entscheidend, ob der Verbraucher ordnungsgemĂ€Ă ĂŒber seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklĂ€rt wurde. Erst wenn das geschehen ist, lĂ€uft die Widerrufsfristâ, erklĂ€rt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
In vielen FĂ€llen haben die kreditgebenden Banken eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet. Der Fehler steckt dabei oft im Detail. Denn wenn die verwendete Widerrufsbelehrung auch nur geringfĂŒgig von der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung abweicht, ist sie nicht ordnungsgemÀà und die Widerrufsfrist wurde nicht in Gang gesetzt. Dann kann auch Jahre nach Vertragsabschluss der Kredit noch widerrufen werden.
Der Vorteil fĂŒr den Verbraucher: Er muss bei einem erfolgreichen Widerruf keine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung zahlen, kann umschulden und dann von den niedrigen Zinsen profitieren. âJe nach Höhe des Kredits kann auf diese Weise schnell eine nennenswerte Summe gespart werden. Zum Beispiel bei einem Immobilienkreditâ, so CĂ€sar-Preller. Das gilt natĂŒrlich nur, solange die Zinsen auf einem so niedrigen Niveau bleiben wie aktuell. Auch wenn derzeit nichts darauf hindeutet, dass die Zinsen wieder steigen werden, sollte mit dem Kredit-Widerruf nicht mehr allzu lange gewartet werden. âDie Lage kann sich schnell wieder Ă€ndern. Das ist von vielen Faktoren abhĂ€ngig, die nicht vorhersehbar sind. Steigen die Zinsen wieder, lohnt sich der viel zitierte Widerrufsjoker nicht mehr und die Chance, auf einen Schlag viel Geld zu sparen, ist vertanâ, sagt CĂ€sar-Preller.
Auch wenn der Kredit bereits abgelöst und eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung gezahlt wurde, kann diese bei einem erfolgreichen Widerruf zurĂŒckverlangt werden.
Die Kanzlei CĂ€sar-Preller vertritt bundesweit Mandanten, die ihren Kreditvertrag widerrufen wollen.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
 Autor: Rechtsanwalt Joachim CÀsar-Preller