Kredit widerrufen und von aktuell niedrigen Zinsen profitieren

Bei vielen DarlehensvertrĂ€gen ist der Widerruf auf Grund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich. FĂŒr den Verbraucher sind diese Fehler oft nur schwer zu erkennen. Allerdings gibt es einige typische Fehler in Widerrufsbelehrungen.

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„Es sind immer wieder einige Formulierungen, die auffallen und falsch sind“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Arne Lamot von der Kanzlei Sommerberg LLP. Ein typisches Beispiel sei etwa die Formulierung „die Frist beginnt frĂŒhestens mit Erhalt dieser Belehrung“. „Das Wort ,frĂŒhestens‘ ist fĂŒr den Verbraucher irrefĂŒhrend. Denn es suggeriert, dass die Widerrufsfrist möglicherweise erst zu einem spĂ€teren Zeitpunkt beginnt. Allerdings wird dieser Zeitpunkt nicht nĂ€her definiert. Auch Fußnoten können oft ein Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sein“, so Rechtsanwalt Lamot, der bereits zahlreiche Mandanten in Sachen Widerruf vertritt. GrundsĂ€tzlich mĂŒssen sich die GeldhĂ€user an die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gĂŒltigen Musterwiderrufsbelehrungen halten.

Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung können zur Folge haben, dass die 14-tĂ€gige Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und die KreditvertrĂ€ge auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden können. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen treten besonders hĂ€ufig bei KreditvertrĂ€gen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, auf. Sie sind aber auch bei jĂŒngeren VertrĂ€gen möglich.

Der Widerruf eines Kreditvertrags kann sich fĂŒr die Verbraucher angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase durchaus lohnen. Denn vor einigen Jahren waren die ZinssĂ€tze deutlich höher als jetzt. Eine vorzeitige Ablösung des Kreditvertrags bringt in der Regel auch nichts, da die Banken und Sparkassen dann eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung verlangen. Diese fĂ€llt bei einem erfolgreichen Widerruf nicht an. Stattdessen wird der Darlehensvertrag rĂŒckabgewickelt, d.h. Bank und Kreditnehmer erstatten sich die gegenseitig erhaltenen Leistungen und eine gegenseitige NutzungsentschĂ€digung wieder zurĂŒck. Auch ein bereits gekĂŒndigter Kreditvertrag kann noch nachtrĂ€glich widerrufen werden.

Nach einem erfolgreichen Widerruf hat der Verbraucher die Möglichkeit von den niedrigen Zinsen zu profitieren und ein neues Darlehen zu wesentlich gĂŒnstigeren Konditionen abzuschließen.

Die Kanzlei Sommerberg hat unter http://www.sommerberg-llp.de/widerruf-kredit/ alle wichtigen Informationen zum Widerruf von Darlehen zusammengefasst.

 

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