Bei der Kontrolle der Kontoauszüge geraten viele Online-Shopper in Panik, wenn als Betreff „Ihr Einkauf bei EREF“ auftauscht: „Wer ist denn EREF?“ Grundsätzlich ist eine gewisse Skepsis gut bei der Kontrolle von Abbuchungen, aber die Abkürzung EREF gehört nicht unbedingt zu den Parametern, die automatisch Schnappatmung hervorrufen sollte.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
EREF nicht zwangsläufig Abzocke
Seit der Einführung von SEPA kann als Verwendungszweck nur noch ein Vermerk mit maximal 140 Ziffern angegeben werden. Viele Shopsysteme, die im Lastschriftverfahren abbuchen oder Anbieter wie z.B. Paypal die z.B. Auftragsnummer, Kunden und Datum vermerken möchten, kommen mit 140 Zeichen nicht aus. Zudem haben diese Dienste ein Bedürfnis, mit einer Zahl möglichst viele Informationen vorzuhalten. Wenn die 140 Zeichen überschritten sind, kann vom Versender eine EREF-Nummer ausgegeben werden, um einen eindeutigen Bezug zwischen Überweisung und Lieferung herzustellen. EREF bedeutet ausgeschrieben End-to-End-ID. Diese Nummer ist identisch mit der jeweiligen Sendungsnummer einer Lieferung und wird vom Paketdienstleister (DHL, Hermes o.ä.) vergeben, oder vom Zahlungsdienstleister, der für Sie eine Zahlung vorgenommen hat, also z.B. PayPal . Ein EREF-Vermerk dient also der eindeutigen Identifikation der SEPA-Überweisung vom Auftraggeber zum Empfänger.
EREF macht’s einfach und kompliziert
Vereinfacht: jede Lieferung, hat eine Sendungsnummer. Diese wird im Betreff zur Abbuchung angegeben. Dabei kann es unter Umständen dazu kommen, dass der eigentliche Empfänger des Geldes im Kontoauszug nicht vorkommt, bzw. nicht identifiziert werden kann. Viele Überweiser vermuten dann eine unzulässige Abbuchung. EREF-Nummern kommen also in der Regel nur dann vor, wenn Dienste abbuchen oder eine Abbuchungsgenehmigung haben.
Wenn PayPal Geld vom Girokonto zieht, das über den Anbieter z.B. als Taschengeld für Freunde überwiesen wurde, dann gibt es auch hier eine Sendungsnummer und eine EREF. Viele Taschengeld-Überweiser sind dann konsterniert, wenn der Name des Empfängers im Kontoauszug nicht auftaucht. Da EREF aber ein gültiger Standard ist, ist diese Form der Transaktionskennzeichnung legal. Im Fall der PayPal-Taschengeld-Überweisung ist die eigentliche Transaktion ja auch nicht die zwischen Ihnen und Ihrem Kind, sondern zwischen Ihrem Girokonto und PayPal.
Der beste Umgang mit Fragen zu EREF besteht darin, bei jeder Auftragsbestätigung die Sendungsnummer zu notieren und dann bei der Überweisung mit der jeweiligen EREF zu vergleichen. In Bezug auf PayPal muss geprüft werden, ob zur von Ihnen beauftragten Überweisung auch bei PayPal ein entsprechender Auftrag besteht.
Das oben im Bild dargestellte Beispiel definiert eine Überweisung meiner Bank an PayPal für die Bestellung von Schrauben in einem Online-Shop. Da auf dem Paypal-Konto kein Guthaben besteht, bediente sich PayPal zulässigerweise und absprachegemäß über das verbundene Girokonto. Die zweite Abbuchung über 200 Euro beziehen sich auf eine Taschengeld-Überweisung an meinen Sohn.
Fazit: Wer kein „EREF“ in seinem Onlinebanking finden will und damit Kopfzerbrechen vermeiden will, der sollte keine Zahlungsdienste nutzen und keine Abbuchungsgenehmigungen an Lieferanten erteilen.