Kollektiver Rechtsschutz – 1und1 Mail&Media GmbH

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Es ist wirklich ungaublich: Seit Jahren versucht die 1und1 Mail&Media GmbH Gebühren für ein Produkt einzuholen, das niemand haben will, kaum jemand wissentlich bestellt hat und auch kaum einer wirklich brauchen kann, weil es genügend kostenlose Alternativen gibt. Kurzum: Auf dem freien Markt ist dieses lukrtative Produkt wohl kaum zu verkaufen.

Es geht um den Profimailer von web.de, der anders als sein Gratis-Bruder ein paar Euro im Monat kostet. Dass eine Firma wie die 1und1 Mail&Media GmbH ungerne Sachen für umsonst hergibt ist nachvollziehbar und dass man aus bestehenden Kunden gerne zahlende Abonennten machen möchte ist auch klar. Nur über das „Wie“ kann man sich lange streiten.

In sehr vielen Fällen wandelt die 1und1 Mail&Media GmbH den Gratismailer in einen kostenpflichtigen Account, indem man Probemitgliedschaften verschenkt und dann die Leute nicht daran erinnert, dass sie das ja auch wieder kündigen müssen. Kunden gehen von einem „Geschenk“ aus und sind verständlicherweise irritiert, wenn dann nach den ersten Rechungen auch Mahnungen und sogar Mahnbescheide kommen.

Wir verfolgen das hier schon eine ganze Weile und möchten nun mal versuchen, etwas Druck auf die 2und1 Mail&Media GmbH aufzubauen. Wir suchen konkret jemanden, der bereit wäre zu klagen, und zwar auf Unterlassung, nachdem er die erste Rechnung bekommen hat. verbraucherschutz,.tv würde sich an den Kosten des Verfahrens beteiligen und damit eine Art von kollektivem Rechtsschutz realisieren, der von der Gruppe bezahlt würde. Wir würden den Bekanntheitsgrad unseres Portals ausnutzen, um die Kosten herein zu bekommen,

Also: Hat jemand Lust, mitzumachen? Im Grunde geht es darum, die 1und1 Mail&Media GbH SOFORT nach Erhalt der Rechnung auf Unterlassung zu verklagen. Solch ein Urteil gibt es bislang nicht, daher ist die Rechtslage auch ohne Referenz-Urteil. Unser Angebot: Wir wären dabei, wer macht mit?

Hier den Ursprungsartikel zum Thema lesen

 

https://verbraucherschutz.tv/2011/04/13/web-de-mahnung-wegen-web-de-clubvertrag

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