In der Redaktion von verbraucherschutz.tv landen immer öfter Nachfragen nach einer juristischen Vertretung gegen Forderung des Mobilfunk-Anbieters „Klarmobil„: „Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?“. Kunden sehen sich vermeintlich unzulässigen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt und würden sich gern wehren – auch wenn es in vielen Fällen um Summen unter 30 Euro geht. Wir haben uns die Arbeit gemacht, und einige Rechtsanwälte zum Thema nach ihrer Meinung gefragt.
In einem aktuellen Fall tauchten 29 Euro auf der Abrechnung von Klarmobil auf, für die der Kunde keinerlei Verständnis aufbringen konnte. Wie es zur Rechnungstellung gekommen ist tut mal gerade nichts zur Sache. Ausgangslage ist, dass der Klarmobil-Kunde erwägt, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben.
Einschaltung des Anwalts funktioniert
Unsere Nachfragen haben ergeben, dass dieser Weg funktioniert. Klarmobil storniert nach einem anwaltlichen Schreiben alle Rechnung. Gut – soweit! Aber wer zahlt die Anwaltskosten, die zwischen 150 und 300 Euro liegen können? Hier setzt Klarmobil Akzente und sagt: „OK, wir verzichten auf die Forderung, aber durch die Inanspruchnahme eines Anwaltes sind Kosten entstanden, die im außergerichtlichen Verfahren zu vermeiden gewesen wären. Dem streitbaren Kunden werden 29 Euro erlassen, den Anwalt muss er aber selbst zahlen. In vielen Fällen entspricht dies aber nicht dem Rechtsverständnis aller am Verfahren Beteiligter.
Um die Anwaltkosten erstattet zu bekommen müssen diese wiederum beansprucht werden, idealerweise vom Anwalt, was die Kosten wieder hochtreibt. Der Klarmobil-Kunde treibt sich unter Umständen in eine Schleife bis irgendwann mal jemand klagt. Dies wird zweifelsohne der Kunde sein, weil dieser ja Ansprüche stellt, Klarmobil als vermeintlicher Anspruchsgegner nur Ansprüche abwehrt.
Das Ganze zieht sich hin, der Ausgang ist ungewiss…
Was lernen wir daraus?
Klarmobil-Kunden müssen unbedingt VOR dem Einsatz eines Anwaltes Kontakt mit Klarmobil aufnehmen und die Rückerstattung der zu Unrecht abgebuchten Beträge bitten. Erst wenn dieses abgelehnt wird sollte in einem zweiten Schreiben der kostenpflichtige Einsatz eines Rechtsanwaltes angekündigt werden. Kommt es immer noch zu keinem Einlenken, dann kann ein Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt werden. Das ist nicht der Königsweg, versetzt Klarmobil-Kunden in einem eventuell anstehenden Rechtsrat in eine bessere Position. Ohne ein vorheriges Anschreiben gibt es keinerlei Anspruchsgrundlage auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im außergerichtlichen Verfahren.
Wer streiten will sollte also wissen: Es gibt keinen einfachen Weg, kleinere Summen zurückfordern zu können. Wer an die Sache mit einem Anwalt herangehen will muss wissen, dass das kein einfacher Weg wird.
Was meint der Anwalt?
Rechtsanwalt Georg Schepper aus Bielefeld hat gegen Klarmobil geklagt, als die dem Anwalt Weiterleitungen von der Mailbox zum Handy berechnen wollten, obwohl eigentlich eine Flatrate vereinbart war. Schepper gewann – und ist auch zuversichtlich, jedes weitere Verfahren gewinnen zu können – wenn die Rechtslage wie in seinem Fall klar ist. Sein Lösungsvorschlag: Klarmobil anschreiben, Absage abwarten, dann klagen auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren und Übernahme der Anwaltkosten. Schepper: „Natürlich ist das ein Risiko, aber nur so kann man etwas erreichen.“