Klare Aussagen bei Billigflügen

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Im Rahmen einer neuen EU-Verordnungen müssen Anbieter von Billigflügen seit dem 1. November 2008 die effektiv fälligen Ticketkosten angeben und dürfen nicht mehr mit Dumpingpreisen werben, in die diverse Aufschläge und Steuern noch nicht einberechnet wurden.

Einen kleinen Haken hat die Richtlinie: Bei Verstößen können nur Verbände und/oder Behörden gegen den Übeltäter klagen. Verbraucherschützer begrüßen die neue EU-Richtlinie, mahnen aber trotzdem zur Vorsicht, weil Kreditkartengebühren und andere Aufschläge noch immer erlaubt sind und nicht ausgezeichnet werden müssen.

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