Erfolgreiche Klage gegen opendownload.de-Anwalt

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Und wieder ein Urteil, das man auf den Seiten der Abzocker-Homepages niemals finden wird: Das Amtsgericht Marburg hat am 08.02.2010 entschieden, dass die Anwaltskosten eines gegen eine Forderung von www.opendownload.de klagenden Jugendlichen bezahlt werden müssen (Az. 91 C 981/09 (81)).

Der betroffene Jugendliche hatte vom Inkasso-Anwalt eine Mahnung erhalten. Statt zu zahlen suchte er einen Anwalt auf, die entstandenen Kosten wollte er anschließend vom Inkassoanwalt erstattet haben.

Zu Recht: Die Marburger Richter entschieden vor dem opendownload.de-Hintergrund, dass ein Gebühren eintreibender Rechtsanwalt „Beihilfe zu einem versuchten Betrug“ leiste. Ähnlich, wie ein gericht in München dies schon der bekannten Abmahnanwältin Katja Günther vorgeworfen hatte.

Und weiter: „Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de und der Art und Weise wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen“.

Weiter heißt es im Urteil: „Das Gericht sieht hierbei auch, dass der Softwaresuchende bei der Eingabe kostenloser Software, beispielsweise OpenOffice, über Suchmaschinen stets die Beklagte zu 1) als erstes Suchergebnis findet. Der verständliche und einsichtige Internetnutzer kann hierbei nicht davon ausgehen ein kostenpflichtiges Abonnement mit zweijähriger Vertragsbindung eingehen zu müssen“

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Tomke Schwede

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