Vor fast einem Jahr begann eine gerichtliche Auseinandersetzung, die mich viel Kraft, Nerven, Zeit und auch etwas Geld gekostet hat. Mit der Übersendung des Urteils des Landgerichtes München an die Adresse meines Rechtsanwaltes Stefan Richter aus Berlin hat die Geschichte vorerst ein Ende. Die Klage der Webtains GmbH gegen die Betreiber des Blogs verbraucherschutz.tv wurde abgewiesen.
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Details wird es erst geben, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Die Klage war von der Webtains GmbH und deren damaligem Geschäftsführer Michael Burat erhoben worden. Es ging um den Vorwurf, Kunden der Klägerin aufgefordert zu haben, deren Banken anzuschreiben. Diesen Aufruf und den angeblich damit verbundenen Eingriff in einen Gewerbebetrieb konnte die Richterin nicht nachvollziehen, da der angebliche Aufruf und die Namensnennung der Webtains GmbH nicht in direkten Zusammenhang gebracht werden könne.
Blogbetreiber Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg: „Die Verbindung zwischen der Veröffentlichung einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale und der Listung der Webtains GmbH in einer von uns an anderer Stelle verlinkten Liste eines dritten Anbieters war letzten Ende doch etwas konstruiert“.
…das ist doch erfreulich!
Ich würde es auch begrüßen, wenn sich die Richter endlich meinem Fall zuwenden(http://hagendorff.org/2012/09/14/ag-frankfurt-streitwert-untersagung-von-e-mail-stalking-durch-abofalle-12-000-e/) und nach über zwei Jahren ein Urteil finden.
Die Akte ist bestimmt auf über 300 Seiten angewachsen – da vergeht jedem Richter die Lust am lesen…
Allerdings finde ich es immer wieder sehr unterhaltsam, was die RDO zu Besten gibt – offenbar gibt es keine Abstimmung mit der IContent.
Nun denn – Du hast es geschafft und das zählt!
Schöne Grüße
Robert Koch