Klage gegen genealogie Ltd. und NETContent Ltd.

Ein aktuelles Urteil zeigt recht deutlich, was Anbieter von Abzockerseiten erwarten dürfen, wenn sie sich selbst vor Gericht wagen oder vermeintliche Nutzer hier verklagen. Das zeigen jetzt zwei neue Urteile. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verbietet den Firmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd., Verbraucher mit versteckten Kosten in die Abo-Falle zu locken, entstandene Gewinne werden eingezogen.

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genealogie.de – als wissenschaftliche Datenbank für Namens- und Ahnenforschung getarnt – wollte Internet-Surfern bei der Suche nach verschollener Verwandtschaft helfen. Die NETContent Ltd. bot unter unterschiedlichsten Adressen vermeintlich kostenlose Software-Downloads an- verlangte aber nach eiiger Zeit viel geld für einen angebliuchen Vertragsabschluss. Erst am Ende eines versteckten Hinweistextes war hinter einem Sternchen zu lesen, dass das Angebot und dessen Nutzung Geld kostet.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) klagte mit Erfolg: Im September 2007 verbot das Landgericht Frankfurt beiden Firmen den Kundenfang, auch in zweiter Instanz bekam der Kläger Recht nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Recht (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07). Wenn die Preisangabe nicht deutlich und unversteckt sichtbar ist, darf das Geschäft nicht fortgesetzt werden. Auch wurde in Frankfurt bestätigt, dass beide Firmen ihre Einnahmen offen legen und Gewinne an die Staatskasse abführen müssen. Ob dieses Geld wirklich fließt? Wohl kaum, denn inzwischen gibt es umfangreiche Namens- und Zuständigkeitsveränderungen.

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