Cannabis kann auf den Körper des Menschen in überaus unterschiedlichen Arten wirken. Einige Anwender verspüren eine regelrechte Euphorie, andere wiederum nehmen die Zeit wesentlich langsamer wahr oder erleben lediglich ein Gefühl der Leichtigkeit. Daneben können jedoch auch Schwindel, Filmrisse und Halluzinationen in Erscheinung treten. Die meisten Kraftfahrer werden sich somit wahrscheinlich bereits denken können, welche Auswirkungen von Cannabis und andere Drogen am Steuer auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgehen können. Es bestehen unter anderem Schwierigkeiten, Fußgänger wahrzunehmen, rote Ampeln zu erkennen oder Geschwindigkeiten korrekt einzuschätzen.
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Verwunderlich ist es somit kaum, dass Autofahrer, die unter dem Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr stehen, mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Schließlich setzen sie nicht nur ihre eigene, sondern ebenfalls die Sicherheit der weiteren Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.
Bekifft hinter dem Steuer – Das droht
Hohe Bußgelder werden durch die zuständigen Stellen spätestens dann verhängt, wenn mehr als ein Nanogramm THC im Körper des Autofahrers nachgewiesen werden kann. Daneben müssen sie außerdem mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen, sofern ihr Vergehen als Ordnungswidrigkeit bewertet wird.
Sollte sich die Fahrt dabei auch als auffällig zeigen, ist ebenfalls eine Bewertung als Straftat möglich. In diesem Fall kommt es zu einem dauerhaften Entzug des Führerscheines, welcher dann erst wieder nach Ablauf einer Sperrfrist und einer erfolgreichen MPU erneut erworben werden kann.
Die Strafen für Kiffen im Straßenverkehr im Detail
Im Bereich der Alkoholfahrten ist stets der Promillewert des Fahrers ausschlaggebend. Das Äquivalent dazu stellt in Bezug auf das Cannabis die Konzentration an THC, also Tetrahydrocannabinol im Blut dar. Das THC ist dabei der Inhaltsstoff des Hanfs dar, der psychoaktiv wirkt.
Die deutschen Gerichte orientieren sich heute in den meisten Fällen einem THC-Grenzwert pro Milliliter Blut von einem Nanogramm. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt in diesem Zusammenhang jedoch eine Ausnahme dar, da durch diesen auch zwei Nanogramm THC noch gebilligt werden.
Wird ein Kraftfahrer während der Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis erwischt, ist das Strafmaß unter anderem davon abhängig, ob diese in der Vergangenheit bereits aufgrund von Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Handelt es sich um das erste Vergehen dieser Art, beträgt das Bußgeld 500 Euro, es wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt sowie zwei Punkte in Flensburg. Bei dem zweiten Vergehen beträgt das Bußgeld bereits 1.000 Euro und das Fahrverbot gilt für drei Monate. Bei dem dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro.
Daneben wird stets auch eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung für den Betroffenen angeordnet. Im Rahmen dieser wird die Fahreignung überprüft – der Führerschein kann nur dann wieder erhalten werden, wenn die MPU für den Kraftfahrer erfolgreich verläuft.
Es existieren jedoch auch Umstände, unter denen das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat bewertet wird. In diesem Fall wird dem Fahrer nicht nur sein Führerschein entzogen, sondern es droht ebenfalls eine Freiheitsstraße.
Pauschal lässt sich kaum eine genaue Antwort darauf geben, nach welchem Zeitraum nach dem Konsum von Cannabis das Autofahren wieder legal und vor allem sicher möglich. ist. Der Abbau von Cannabis beziehungsweise THC im Blut fällt nämlich überaus individuell und damit sehr unterschiedlich aus. In der Regel sollten Konsumenten jedoch mindestens 24 Stunden lang abwarten, bis sie sich nach dem Kiffen wieder hinter das Steuer eines Fahrzeuges begeben.