Nach der Ankündigung des zuständigen Ministeriums und der KfW-Bank, keine EH55-Projekte für energieefizientes Bauen mehr zu fördern, droht dem Bund zum Thema „kfW Förderstopp“ nun eine Klagewelle. Viele Bauprojekte hatten auf die Förderung gesetzt und die Zuschüsse in die Rentabilität ihrer Projekte eingeplant. Der KfW-Förderstopp setzt viele Unternehmen und private Bauherren in eine unter Umständen missliche Lage, denn vielfach dürfte das Projekt nun „gestorben“ sein. Auch die aktuell rund 20.000 eingereichten und noch nicht bewilligten Anträge, werden wohl abgelehnt. Ob das so einfach geht, also eine Ablehnung, obwohl alle erforderlichen Voraussetzungen bestehen, wird wohl juristisch geklärt werden müssen.
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Verbände empfehlen Klage nach KfW Förderstopp
Insbesondere Wohnungsbaugesellschaften und große Wohnungsunternehmen sind vom KfW Förderstopp betroffen. Sie dürften die Sache wohl nicht auf sich beruhen lassen wollen. So hat zum Beispiel der bayerische Wohnungswirtschaftsverband VdW seinen 490 Mitgliedsunternehmen dringend empfohlen, in Sachen KfW Förderstopp ,Schadenersatzforderungen rechtlich prüfen zu lassen. Auch dessen norddeutscher Schwesterverband VNW schlug wenig später in die gleiche Kerbe und empfahl seinen Mitgliedern ebenso wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) rechtliche Schritte wegen des KfW Förderstopps zu prüfen (Quelle: tagesschau.de zu KfW Förderstopp ). Die Vorstände der Verbände sind der Meinung, dass ihre Mitglieder Millionen in die Planung neuer Wohnungen gesteckt hätten, die ohne Fördermittel wahrscheinlich nicht gebaut werden können. Baukosten können nicht anfallen, da mit dem Bau von geförderten Projekten im gewerblichen und privaten Bereich erst begonnen werden kann, wenn ein förderfähiger Antrag auch bewilligt wurde und der Bescheid vorliegt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), vedrantwortlich für den KfW Förderstopp hatte kurz vor Ablauf der Antragsfrist erlassen, dass keine neuen Förderanträge durch die KfW-Förderbank mehr angenommen werden sollen. Nach intensivem Protest aus den Verbänden hatte das Ministerium verlauten lassen, dass zumindest alle noch vor dem 24. Januar 2022 abgelieferten Anträge noch bearbeitet werden. Ob sie allerdings bewilligt werden und mit einer Ablehnung auch unter den KfW Förderstopp fallen, ist die große Frage.
KfW Förderstopp vor Firstablauf
Vielen Bauherren, die sich im Bewusstsein einer noch rechtzeitigen Antragsmöglichkeit (KfW Förderstopp) bislang noch zurückgehalten hatten, werden nun bös‘ bestraft. Immerhin hatte das sogenannte EH55-Programm erst am 31. Januar auslaufen sollen. Erfahrungsgemäß landen sehr viele Anträge „auf den letzten Drücker“ bei der KfW, da sich Bauherren mit möglicht aktuellen Rahmendaten um eine Förderung bemühen wollen. Aus der „Grünen Sicht“ hat sie Sache auch einen Nachhaltigkeitshaken: Zahlreiche Gebäude, die nur 55 % eines Standardhauses an Energie verbrauchen, werden wohl aufgrund des Förderstopps nicht gebaut werden können.
Für Bayern rechnet der VdW auf Nachfrage der Tagessschau aus, dass mindestens 535 Wohnungen nicht gebaut werden können. „Die Wohnungsunternehmen haben langfristig geplant und bereits 9,4 Millionen Euro in diese Neubauprojekte investiert“, wird Verbandsdirektor Hans Maier zitiert.
Zukunft der Förderprogramm ungewiss
Für die Zukunft bestehen auch Unklarheiten bezüglich des EH40-Programms, das nach Angaben des Ministeriums auf eine Milliarde Euro gedeckelt werden soll. Minister Harbeck strukturiert derzeit den Wohnungsbau und die Förderungen um. Im Rahmen dieser Neuaufstellung soll auch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) geändert werden. Fördermittel sollen sich künftig an der Höhe der erreichten Co2-Einsparung messen lassen. Laut Harbeck waren die Mittel für weitere Förderungen erschöpft und mit leeren Töpfen können man keine weiteren Anträge mehr bedienen, daher der KfW Förderstopp.
Chancen von Klagen gegen den KfW Förderstopp
Eine Klage gegen den KfW Förderstopp dürfte so einfach nicht zu gewinnen sein, da es sich um eine Klage in Sachen „Staatshaftung“ handelt. So hat das Bundeswirtschaftsministerium wenig zu verlieren, wogegen die Kläger auf hohen Anwalts- und Verfahrensgebühren sitzenbleiben könnten. Geklagt würde vor einem Verwaltungsgericht der Länder, nächste Instanz wäre dann das Oberverwaltungsgericht und letzendlich das Bundesverwaltungsgericht. Interessant ist eine Klage für große Wohnungsbaugesellschaften auf jeden Fall, denn sie können hohe Planungskosten und unter Umständen auch Einnahmeausfälle aufgrund des KfW Förderstopps anführen. Für private Bauherren wird abzuwarten sein, ob sich Verbände gegen den KfW Förderstopp wenden und man so u.U. in den Genuss eines Kollektiven Rechtsschutzes kommen könnte. beste Ansprechpartner für Klagen gegen den KfW Förderstopp sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie Fachanwälte für bau- und Architektenrecht. Die KfW selbst dürfte nicht in die Verantwortung genommen werden können.
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Gibt es schon erfolgreiche Klagen von privaten Bauherren.