Verbraucher müssen erkennen können, was sie essen. Dabei helfen ihnen klare rechtlichen Regelungen wie etwa bei der Grundkennzeichnung und Allergenkennzeichnung. Aber auch Möglichkeiten der freiwilligen Kennzeichnung durch spezielle Label bieten Orientierung beim Einkauf.
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Die sog. Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) regelt die Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung europaweit einheitlich. Die Regelungen zum allgemeinen Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht müssen ab 13.12.2014 zwingend angewendet werden, die Nährwertkennzeichnung wird ab dem 13.12.2016 verbindlich.
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