Für Beleidigung im Straßenverkehr gibt es ab dem 1. Mai keine Punkte mehr in Flensburg.
Neues Punktesystems: Für Beleidigung im Straßenverkehr gibt es keine Punkte mehr Wohl jeder hat es schon erlebt: Im Straßenverkehr können schon mal die Emotionen hochkochen. Da kann es passieren, dass einem anderen Verkehrsteilnehmer ein „Vogel“ gezeigt wird und es zu Beleidigungen kommt. „Dazu sollte man sich sicher nicht hinreißen lassen“, sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aber: Nach der Umstellung auf das neue Punktesystem am 1. Mai 2014 werden für Beleidigungen im Straßenverkehr keine Punkte mehr verhängt.
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Das mag zunächst verwundern. Fachanwalt Fenderl erklärt den Grund dafür: „Das neue Punktesystem rückt die sicherheitsgefährdenden Verkehrsverstöße in den Fokus. Verkehrsdelikte, die keine Sicherheitsgefährdung mit sich bringen, werden nicht mehr mit Punkten sanktioniert. Dazu gehört auch die Beleidigung im Straßenverkehr. Ein sattes Bußgeld wird natürlich trotzdem fällig.“
Nach dem bisherigen System gibt es für die Beleidigung im Straßenverkehr auch fünf Punkte in Flensburg. Hat jemand also schon 13 Punkte gesammelt, wäre er den Führerschein dann los. „In so einem Fall sollte das Bußgeldverfahren nach Möglichkeit so hinausgezögert werden, dass die Rechtskraft erst nach dem 1. Mai eintritt. Dann gibt es für die Beleidigung keine Punkte mehr. Der Betroffene hätte also weiter die 13 Punkte, die in dem neuen System zu fünf Punkten umgerechnet werden.“
Darüber hinaus ist noch ein weiterer Aspekt zu beachten: Nach dem alten Punktesystem hemmt jeder neue Eintrag die Verjährung der älteren Einträge. Auch das ändert sich mit der Umstellung auf das neue System. Dann verjährt jedes Delikt für sich.
Fenderl: „Es kann sich also durchaus lohnen, wenn das Bußgeldverfahren hinausgezögert wird und es erst nach dem 1. Mai zu einem neuen Punkteeintrag kommt. Aber es muss auch beachtet werden, dass nach der Umstellung der Führerschein schon bei acht Punkten entzogen wird und einige Verkehrsverstöße härter mit Punkten geahndet werden. Von daher muss in jedem Einzelfall erwogen werden, ob der Punkteeintrag vor oder nach der Umstellung für den Verkehrsteilnehmer die günstigere Variante ist.“
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.