BGH: Kein ebay-Verkauf ohne Einverständnis des Eigentümers

Und nichts ist mehr, wie es war – zumindest in ebay gelten ab heute neue Regeln. Der Bundesgerichtshof hat am 11. Mai 2011 beschlossen, dass Geschäfte, die über ein ebay-Konto abgeschlossen werden, nicht automatisch auf einem gültigen Vertragsverhältnis basieren müssen. Wird das Geschäft ohne das Wissen des Account-Eigentümers abgeschlossen, dann fehlt dessen Einverständnis zu einem regulären Vertragsschluss.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Geklagt hatte ein ebay-Kunde, der für 1000 Euro eine Gastronomieeinrichtung ersteigert hatte – Wert etwa 30.000 Euro. Problem dabei: Die eigentliche Eigentümerin wusste nicht, dass ihr Freund die Möbel in ebay eingestellt hatte und verweigerte die Herausgabe der Möbel.

Die Richter argumentierten jetzt, dass zu einem Vertragsschluss unbedingt das Einverständnis aller Vertragsparteien notwendig ist. Einer Sache kann demnach im Internet ohne das Einverständnis des Eigentümers nicht verkauft werden. Als Legitimation reichen Passwort und Benutzername für den Account nicht aus. Der Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay haftet also nicht automatisch für Verträge die unter diesem Konto abgeschlossen wurden.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.