KBA prüft den VW T5 Dieselskandal

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VW T5 Dieselskandal

Ein paar Millionen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Volkswagenkonzern werden sich am 31. Dezember 2018 in Luft auflösen, denn nur ein Bruchteil der vom EA189-Skandal Betroffenen wird im Rahmen der gesetzlichen Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen Klage erheben oder sich in das Register der Sammelklage eintragen. Für alle anderen ist der Dieselskandal damit Geschichte. Der VW T5 Dieselskandal könnte aber eine Sonderrolle einnehmen.

Im Auftrag des Portals www.ig-dieselskandal.de recherchiert verbraucherschutz.tv seit Monaten zum Thema T5. Der klassische Bulli und Vorgänger des aktuellen T6 wurde in einer Auflage von 93.000 Stück mit dem EA189-Motor ausgerüstet. Ein Rückrufschreiben haben die Besitzer von Multivans und Transportern nie erhalten. Offizielle Sprachregelung der Händler: Das Auto ist nicht betroffen, auch in der FIN-Datenbank von Volkswagen wird der T5 als nicht betroffen geführt – als einziges EA189-Massemodell.

Andererseits: Kaum ein Diesel hat nach Werkstattaufenthalten so massiv mit Updatefolgen zu kämpfen wie der T5. Insbesondere auszutauschende AGR-Ventile führen die Fehlerlisten an. Viele T5-Besitzer sind sicher: „Da stimmt was nicht!“

Warum aber ist der EA189-Bulli nicht von Anfang an betroffen gewesen? Dieser Frage ging verbraucherschutz.tv nach und stellte schon am 17. September 2018 eine offizielle Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich Sie freundlich um eine für meine Recherchen sehr wichtige Auskunft bitten?

Der zwischen 2008 und 2015 produzierte VW Bus T5 2,0 TDI ist offensichtlich vom Abgasskandal nicht betroffen. Ich müsste wissen, ob dem Ausschluss dieses Typs Untersuchungen zugrundeliegen, oder ob der Typ u.U. gar nicht von Ihnen getestet worden ist, bzw. welche sonstigen Ausschlussgründe es gibt. Es geht letzten Endes darum, ob sich die Besitzer eines solchen Autos an der Sammelklage beteiligen können oder nicht.

Die Frage spielt auch darauf ab, warum Fahrzeuge aufgrund welcher Tatsache als betroffen klassifiziert und zurückgerufen wurden und warum dies explizit für den T5 nicht passiert ist.

In diesem Zusammenhang stellt sich mit die Frage ob 2015 oder später EA189-Fahrzeuge überhaupt geprüft wurden, und welche Ergebnisse diese Überprüfungen hatten, z.B. in Bezug auf Leistungsverluste, Kraftstoffverbrauch, Emissionen etc.

Für die Antwort ließ sich das KBA rund einen Monat Zeit:

Die Antwort befasst sich kaum mit den gestellten Fragen, wozu man angesichts des laufenden Verfahrens Verständnis haben kann. Die Antwort hat es aber trotzdem in sich:

Sehr geehrter Herr Schmallenberg,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und bitte die erst heute erfolgende Rückmeldung zu entschuldigen.

Neben anderen Fahrzeugen schließen beim KBA kontinuierlich durchgeführte Untersuchungen auch das Fahrzeug T5 ein. Die Untersuchungen dauern an.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher

Heißt: Es gibt offizielle Untersuchungen der Behörde in Bezug auf den T5, damit ist zumindest für den angeblich nicht betroffenen Bulli der Ablauf der Frist zum Jahresende nicht wirksam, da T5-Besitzer unter Umständen erst durch die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen von ihrer Betroffenheit erfahren – dann würde der Fristanlauf (3 Jahre) auch erst an diesem Tag der Kenntnis zum jeweiligen Jahresende erfolgen. Ablauftermin wäre dann der 31. Dezember 2021.

Die IG Dieselskandal empfiehlt T5-Besitzern unbedingt diese Untersuchungen abzuwarten, bevor z.B. Umtauschprämien in Anspruch genommen werden oder der Wagen zu günstig verkauft wird. Sollte der T5 nachträglich in die Betroffenheit rutschen werden wir uns intensiv um die Frage kümmern, warum der Typ zu Beginn des EA189-Skandals aus der Liste der betroffenen Fahrzeuge herausgenommen wurde und wer für die Rechtsfolgen einer unter Umständen verpassten Anspruchsfrist verantwortlich ist – auch in Bezug auf die Teilnahme an der Sammelklage.

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Tomke Schwede

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