Das Kraftfahrtbundesamt hat auf seiner Homepage die Rückrufaktion für den VW-Bulli T6 veröffentlicht. Unter der KBA-Referenznummer 7710 wird das VW-Update 23Z7 für insgesamt knapp 87.000 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2017 angeordnet. VW hatte seine Kunden bereits seit dem Frühjahr um Teilnahme an der Rückrufaktion gebeten. Kunden, die dem nicht Folge leisteten, werden jetzt über den verpflichtenden Rückruf informiert. Heißt: Wer nicht teilnimmt riskiert behördliche Maßnahmen bis hin zur Zwangsstilllegung.
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Bei dieser Aktion handelt es sich nicht um eine freiwillige Feldmaßnahme von VW, sondern um einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), wie die Behörde inzwischen bestätigte. Wie das KBA weiter mitteilte, kann es bei T6-Fahrzeugen eines begrenzten Zeitraums zu einer Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxid nach der Abgasnorm Euro 6 kommen. Der Rückruf gilt für die Modelle T6 California und California Beach, T6 Multivan, T6 Caravelle und T6 Kombi. Betroffen sind Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6, die zwischen Oktober 2014 und November 2017 produziert wurden.
Die offizielle Begründung laut Rückrufdatenbank der Flensburger Behörde: „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“. Das Update organisiert das Abgas-Management des T6 neu und sorgt dafür, dass die Regenerationsphasen des Dieselpartikelfilters zu abgestimmt werden, dass die Grenzwerte für Stickoxid dauerhaft unterschritten werden.
Die Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamtes hatten ergeben, dass die Abgasbehandlung des T6 im Rahmen eines sogenannten „Thermischen Fensters“ funktioniert und über- und unterhalb bestimmter Temperaturen nicht tätig wird. Der Sachverhalt wird von VW nicht bestritten, allerdings führen die Wolfsburger aus, dass es sich nicht um eine Abschaltvorrichtung handelt, sondern um eine Maßnahme zum Schutz von Bauteilen, in diesem Fall dem Dieselpartikelfilter.
Aktueller Auszug aus der KBA-Rückrufdatenbank
Juristisch gesehen ist die Sache recht eindeutig: Es ist heute gängige Rechtsprechung, den Betrieb einer Abschaltvorrichtung als eine „vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung“ zu werten, die es dem Kunden ermöglicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückabwicklung gegen Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Da VW mit seiner verharmlosenden Darstellung der Verhältnisse einen überwachten Rückruf nicht verhindern konnte, kann man davon ausgehen, dass das Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde und auch vor Gericht Bestand haben dürfte.
Die Anwälte der IG Dieselskandal stehen allen T6-Eigentümern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung, auch eine kostenlose Abfrage der Rechtsschutzversicherung wird angeboten.
Mit dem T6 wird somit das erste Modell mit dem EA189-Nachfolgemotor EA288 zurückgerufen. Weitere Rückrufe für alle 4-Zylinder-Dieselmodelle von VW, Audi, Seat und Skoda sind zu befürchten.
Hallo Zusammen,
bei mir wurde das Update schon im Frühjahr bei einem Werkstattbesuch durchgeführt.Man hat mich aber erst bei der Abholung darüber informiert. Nach fast 6000 gefahrenen KM, muss ich leider einen deutlich höheren Ad Blue und Dieselverbrauch feststellen. Auch die Fahrleistung ist im Durchzug deutlich schlechter. Laut dem freundlichen Händler muß ich damit leben und hätte ja auch 100 € Entschädigung erhalten. Also bleibt mal wieder nur der Klageweg.JJ
Hallo Zusammen,
heute wurde bei meinem das Update durchgeführt, steht aber über das WE beim Händler.
Bin mal neugierig auf die Erfahrungberichte der anderen Bullifahrer, da sollten ja demnächst einige Erfahrungwerte zusammenkommen.
VG und ein schönes Wochenende