Wer in Deutschland an der Anmietung einer Immobilie interessiert ist, kommt um die Zahlung einer Mietkaution meistens nicht umher. Die meisten Vermieter verlangen die Hinterlegung der Kaution, auch wenn kein Gesetz die Notwendigkeit der Hinterlegung vorschreibt.
Welche Rechten und Pflichten ergeben sich aus der Zahlung einer Mietkaution für Verbraucher? Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus? Antworten auf diese und weitere Fragen offenbart dieser Ratgeber.
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Höhe der Kaution ist begrenzt
In fast allen abgeschlossenen Mietverträgen in Deutschland ist die Zahlung einer Mietkaution festgeschrieben. Die Höhe darf der Vermieter nicht beliebig festlegen. Der Gesetzgeber hat die maximale Höhe in einem Gesetz festgesetzt. Laut § 551 zur Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten darf die Kaution nicht höher sein als drei Monatsnettokaltmieten. Sind in einem Mietvertrag andere Regelungen enthalten, müssen Mieter sich nicht daran hat. Sie sind in jedem Fall unwirksam. Niedriger darf die Sicherheitsleistung indes ausfallen.
Zu Beginn des Mietverhältnisses muss die Kaution nicht komplett vorliegen. Mieter haben das Recht, die Zahlung in drei gleiche Monatsraten zu hinterlegen. Bereits nach der Zahlung der ersten Rate ist der Vermieter verpflichtet, die Schlüssel zur Wohnung an den neuen Mieter zu übergeben. Macht er das nicht, besteht ein Sonderkündigungsrecht seitens des Mieters.
Möglichkeiten der Zahlung
Gerade für junge Mieter ist die Zahlung der Kaution eine finanzielle Belastung. Das Geld fehlt im Anschluss für die Einrichtung der neuen Wohnung. Alternativen zur Zahlung aus der eigenen Tasche ermöglichen es, das Geld doch in neue Möbel anlegen zu können. Die Kaution ist nicht zwingend von dem Mieter selbst zu hinterlegen.
Attraktiv ist die Möglichkeit, die Kaution mit einem Kautionskredit zu zahlen. Vermieter erhalten bei dieser Variante das eingeforderte Geld und Mieter müssen die gesamte Summe nicht in kürzester Zeit aufbringen. Der Kautionskredit funktioniert genauso wie andere Kredite auch. Auf Anfrage erhält der Kreditnehmer eine Zusage über die gewünschte Kreditsumme, die er nach Auszahlung umgehend auf das Konto des Vermieters hinterlegt.
Verwendung der Mietsicherheit
Die hinterlegte Kaution muss der Vermieter auf einem separaten Konto hinterlegen. Weder das Konto für die Mietzahlung noch ein privates Konto bei einer Direktbank sind dafür zulässig. Zudem muss das Konto insolvenzfest sein. Auf Nachfrage muss der Vermieter regelmäßig Auskunft über die Kaution liefern.
Erbringt der Vermieter keine Auskunft über die hinterlegte Kaution, darf der Mieter die weitere Mietzahlung so lange zurückhalten, bis die Auskunft erfolgt. Die bis dahin zurückgehaltene Miete ist dann jedoch sofort und in kompletter Höhe nachzuzahlen.
Rückzahlung der Mietkaution
Die Kaution dient dem Vermieter als finanzielle Sicherheit, sollte der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Fehlende Mietzahlungen oder offene Nebenkostenabrechnungen können ebenso wie zulässige Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen damit beglichen werden.
Hat der sich der Mieter während der Mietdauer nichts zuschulden kommen lassen, muss der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen. Dafür hat er maximal sechs Monate Zeit. In diesem Zeitraum muss er prüfen, ob eventuelle Nachforderungen offenen sind. Falls nicht, ist die Mietkaution in voller Höhe nebst Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen. Wird die Rückzahlung vorbehaltlos getätigt, kann der Vermieter im Nachhinein keine Forderung mehr stellen.