Die mit Inkassogeschäften zu zweifelhaftem Ruhm gekommene Rechtsanwältin Katja Günther ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert. Das Landgericht Köln wies Frau Günther vermutlich darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg habe, woraufhin dieser prompt zurückgenommen worden war.
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Wir zitieren die Pressemitteilung der VZSH:
Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: „Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.“ Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: „Bei der Geltendmachung solcher Forderungen [gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.] für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat.“
Frau Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv „unbeliebteste“, sondern vielmehr an dem Wort „wegen“. Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, trug außergerichtlich hierzu vor, dass das Wörtchen „wegen“ einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt wurde.
Dies ist aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern ist vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung. Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort „wegen“ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit.
Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren liegen keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr. Abgesehen von dem oben genannten Urteil des AG Karlsruhe liegen der Staatsanwaltschaft München mehrere Hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor. Die Stadtsparkasse München, bei der Frau Günther bis vor kurzem ihr Geschäftskonto führte, kündigte dieses, weil man mit den rufschädigenden Geschäftspraktiken der Frau Günther nichts zu tun haben wollte. Die Schufa löste ebenfalls den Vertrag, wohl aus ähnlichen Gründen. Und nun häufen sich auch noch die juristischen Niederlagen.
Quelle: Pressemitteilung der VZSH vom 10. Dezember 2009
Hallo,
Frau Günther hat nichts gelernt, ist Geschäftsführerin der RA für Zahlungsmanagement mit Sitz in München (Postfach 14 06 49, in 80456 München). Laut vorliegender „Mahnung“ ist diese Anschrift zu verwenden. Das s o eine ..“Rechtsanwältin“ überhaupt noch die Zulassung behält, ist schon seltsam?!
Durchaus möglich, dass zu den hunderten Anzeigen aus München wenigstens eine noch aus Düsseldorf folgt.
Offensichtlich hat die „Fa.“ IContent GmbH mit Sitz in:xxxxxxxxx- dessen Geschäftsführer der wohl auch bekannte Herr Thomas Franko ist und die Internetseite „outlets.de“ betreibt – dort auch die „juristische“ Vertretung der „Firma“ von Frau G übertragen.
Zur Info: outlet.de ist in diversen Foren und Computerzeitschriften hoch in den Top 100 der Abzockerseiten genannt.
MfG
M. Stoll