Das Kartellamt hat dem Hotelbuchungsportal booking.com die Verwendung einer so genannten Bestpreisklausel untersagt. Begründung: Der Wettbewerb könne für fallende Preise in der ganzen Branche führen. Für Verbraucher wäre das erfreulich, kartellrechtlich ist das aber nicht in Ordnung. Zuvor war dem Hotel-Portal HRS ein ähnliches Werbemittel verboten worden.
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booking.com will Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einlegen mit dem Hinweis, dass das deutsche Kartellamt Standards setze, die im Rest von Europa nicht gelten würden. Das Amt argumentiert, dass Klauseln dieser Art den Markt beeinflussen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Verbraucher zu bieten. Ohne die Klauseln würde der Wettbewerb lebendiger, und zwar zugunsten der Nutzer.
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