Die Tür zur Wirecard-Sammelklage steht weit offen: Es wird ein Verfahren eröffnet werden, an dem sich betroffene Anleger kostenlos beteiligen können Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ermöglicht es einem Musterkläger, einen Anspruch stellvertretend durchzusetzen – alle weiteren im Verfahren angemeldete Geschädigten haben in abschließenden Individual-Verhandlungen das Recht, das Ergebnis dieser Musterklage in Anspruch nehmen zu dürfen. Unsere Kooperationsanwälte beraten Sie gern zu diesem Thema und nehmen auch Ihre Anmeldung im Musterverfahren vor. Da hier nur eine geringe Verfahrensgebühr zur Anrechnung kommt, empfiehlt sich das Verfahren für nicht versicherte Aktionäre.
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Die Klage richtet sich unter anderem gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, der man Versäumnisse vorwirft.