Kanzlei Rasch: Abmahnung für Filesharing von Helene Fischer-Video

Laut abmahnhilfe24.de versenden Rechtsanwälte RASCH aktuell im Auftrag von EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Veröffentlichung „Für einen Tag-Helene Fischer“. Den Abgemahnten wird vorgeworfen den Beitrag in Tauschbörsen weiterverteilt zu haben. Gefordert werden als Schadensersatz durch das angebliche Filesharing 1200 Euro.

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Wie üblich fordern die Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 1.200 Euro. Henning Lüdecke, Rechtsanwalt bei www.abmahnhilf24.de empfiehlt, nichts zu unterschreiben und auch nicht voreilig zu bezahlen. Allerdings: Man sollte die Fristen auch nicht untätig verstreichen lassen, denn das kann wirklich gefährlich werden. Experten mit dem notwendigen juristischen Knowhow können modifizierte Unterlassungserklärungen verfassen, die die Situation erst einmal entschärfen.

Grundsätzlich, so Lüdecke, muss reagiert werden.

LF legal Rechtsanwälte

Roland Fritzsch, Rechtsanwalt

Henning Lüdecke, Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter TÜV

Hinüberstraße 8
30175 Hannover

Telefon: 0511 / 54 54 38-74
Telefax: 0511 / 54 54 38-79

eMail: kanzlei@abmahnhilfe24.de

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