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Das Gutscheingeschäft steht unter Beobachtung der Staatsanwaltschaft – insbesondere teure Gutscheine stellen nach Meinung der Ermittler Zahlungsmittel dar. Ermittlungen von BAfin und Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass Teile des Gutscheingeschäftes von ProSiebenSat1 dem Zahlungsdienstegesetz unterliegen und damit genehmigungspflichtig sind. Eine solche Genehmigung lag und liegt nicht vor. In Zusammenarbeit mit der Bafin wurden offenbar Lösungen für eine nachträgliche Rückabwicklung der betroffenen Gutschein-Transaktionen gefunden. Um ein in der Höhe noch unbekanntes Strafgeld wird der Medienkonzern aber nicht umhinkommen. Im Zuge der aktuellen Wirren wurde den Mitaktionären eine deutlich geminderte Dividende in Aussicht gestellt, außerdem will der Konzern die anstehende Mitgliederversammlung nutzen, um den Aktionären den Ausstieg aus dem bisherigen Dividenden-Angebot mitzuteilen.
Inhaltsangabe
- Zusammenfassung
- 85 Millionen Fehlbetrag
- Warum werden Gutscheine nicht eingelöst?
- Die Kalkulation
- Verschobene Bilanz für 2022
- Aktionärsversammlung am 30. Juni 2023
- Zahlungsdienstgesetz
- „Der größte Fehler meines Lebens“
Es gibt unglaubliche Behauptungen im Internet. So wird z.B. behauptet, dass das Unternehmen Jochen Schweizer sofort pleite wäre, würden alle Gutscheinbesitzer ihre Gutscheine tatsächlich einlösen. Das klingt erstmal – sagen wir es mal unbedarft und freundlich – ebenso unglaublich wie vorstellbar. Es ist aber auch grundsätzlich nichts Verbrecherisches, kreativ mit Einnahmen umzugehen. Zumal wenn der Eigentümer einer Gesellschaft Geld genug hat, um Löcher jederzeit stopfen zu können. Ich denke, dass 90 % aller Fitnessstudios sofort dichtmachen müssten, gäbe es nicht die monatlichen Beitragszahlungen all der Karteileichen, die entweder permanent den Kündigungstermin verpassen oder prinzipiell denken, Mitglied in einem Fitnessstudio zu sein, wäre gesund.
Man hatte aber auch gedacht: Jochen Schweizers Idee wäre da eine Ausnahme – Eine Top-Geschäftsidee, gegründet von einem Juror aus der Höhle der Löwen. Darauf, dass der Laden nur läuft, weil Kunden ihre Gutscheine nicht einlösen – darauf muss man erstmal kommen. Dass das Geschäft sich schlecht entwickelte, ist auch der Pandemie geschuldet.
Wie lange Sachen Schweizer und Mydays noch mit dem „Verfall-Kalkül“ rechnen dürfen, ist derzeit unklarer denn je: ProSiebenSat.1 rechnete lange Zeit nicht damit, das Problem „Jochen Schweizer“ schnell lösen zu können. Ende April 2023 wurden erste Ergebnisse einer Untersuchung über „regulatorische Unklarheiten beim Erlebnisvermittler Jochen Schweizer Mydays“ vorgestellt. Die Problematik dreht sich unter anderem um die Frage „Wann verjähren Jochen Schweizer Gutscheine“? und: „Sind Jochen Schweizer Gutscheine Zahlungsmittel?“ Ende April kam dann offenbar eine Einigung mit der Bafin zustande.
Die Jochen Schweizer GmbH ist bekannt dafür, außergewöhnliche Geschenkideen als Gutschein anzubieten. Daraus hat sich ein Millionengeschäft entwickelt. Hier kann man sich Wünsche erfüllen, bzw. anderen ihre Wünsche erfüllen. Aktuell wird ein Teil der Umsätze durch Gutscheinkäufe generiert, obwohl diese Gutscheine nicht eingelöst werden. Es ist sicher nicht das ursprüngliche Geschäftsmodell, hat sich aber in dieser Form sowohl eingeschliffen, als auch bewährt. Würden alle Gutscheinkäufer zum gleichen Zeitpunkt den Gutschein einlösen wollen oder entsprechende Rückerstattungsansprüche stellen, hätte das Unternehmen u.U. Probleme, diese Forderungen zu erfüllen.
Problematisch ist die bisherige Gemengelage für das Unternehmen bislang nicht gewesen, denn die 72 Millionen Euro, die an nicht gelebten Träumen aufgelaufen sind, stellen für die ProSiebenSat1 eher ein zinsloses Darlehen als eine Bedrohung des Geschäftsmodells dar. Aber das war gestern.
Wieso konnte das bislang funktionieren?
Die dadurch auflaufenden Kundenforderungen vermindern sich allein durch die Inflationsrate und die Hoffnung darauf, dass viele den Gutschein einfach vergessen oder darüber versterben. Dadurch verringert sich die faktische Rückzahlungsumme von Tag zu Tag sinkt im Verhältnis zur Einnahme. Wie man bilanztechnisch mit so einem Fehlbetrag zugunsten eines bestmöglichen Ergebnisses umgeht, das weiß ich nicht, aber ich denke, dass es da gute Möglichkeiten gibt, bzw. gab. Einfach ist es aber aktuell wohl nicht: ProSiebenSat1 hatte die Bilanz-Pressekonferenz und die Aktionärsversammlung verschoben, offenbar vor dem Hintergrund, dass eine Einordnung des Geschäftsmodells unter das Zahlungsdienstegesetz drohte.
Die Folgen sind nicht absehbar, vor allem weil nicht klar ist, wie das Geld aus uneingelösten Gutscheinen aktuell verbucht wird, ob z.B. dafür die Umsatzsteuer abgeführt wurde, oder ab das erst passiert, wenn der Gutschein eingelöst wird. Sicher ist, dass neben bilanztechnischen Konsequenzen auch ein hohes Strafgeld die Hoffnungen auf ein positives Geschäftsergebnis trüben könnte.
85 Millionen Euro Fehlbetrag
Im Internet kursierende Zahlen gehen aber davon das, dass die Jochen Schweizer GmbH Ende 2021 einen durch Eigenkapital nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 85 Millionen Euro ausweist. Das heißt: Dieser Fehlbetrag besteht aus Bilanz-Positionen, die man unter Umständen als Forderungen Dritter bezeichnen könnte, weil es sich dabei entweder um offene Forderungen von Schulden, oder Einlagen handelt, oder um Ansprüche von Kunden, die Leistungen gebucht, aber noch nicht abgerufen haben.
Fehlbeträge dieser Art brechen Unternehmen eigentlich nur dann den Hals, wenn diese Forderungen eingefordert werden. Das kann z.B. passieren, wenn es schlechte Presse mit Hinweisen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens gibt, oder aktuellere Bilanzen langsam aber sicher die roten Warnleuchten sammeln lassen. In Fachkreisen wird der kreative Umgang mit Gutscheinen auch „Verfall-Kalkül“ genannt.
Warum werden Gutscheine nicht eingelöst?
Im Fall der Jochen Schweizer GmbH muss man die hohe Zahl an nicht eingelösten Gutscheinen auf mehrere Faktoren verteilen. Zum einen hat die Oma vielleicht keine Lust auf einen Fallschirmsprung, zum anderen ist es schön, das Abenteuer immer abrufbar in der Schubladen liegen zu haben, ohne gleich ein Held sein zu müssen. Oft passt es mit der Terminvereinbarung nicht. Es gibt aber auch Probleme bei der Terminierung: Entweder steht ein Event nicht mehr zur Verfügung oder die Konditionen ändern sich.
Der Gutschein ist in aller Regel nicht erstattungsfähig. Bei Beschwerden bezieht sich Jochen Schweizer Mydays auf die Rechtsnorm der Verjährung oder aber auf höhere Gewalt, bzw. Umstände, die nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen. Viele Anbieter können durch die lange Coronadurststrecke sowie die erheblichen Kostensteigerungen in der Zeit danach, die von Jochen Schweizer Mydays vor der Pandemie getroffenen Vereinbarungen nicht mehr erfüllen. Viele haben das Geschäft aufgegeben. Aber statt das Geld zu erstatten, präsentiert das Beschwerdemanagement die unterschiedlichsten Antworten. Gute Beispiele findet man auf der Bewertungs-Plattform Trustpilot.
Geld verdient man nicht durch das konkrete Erfüllen von Träumen, schon Versprechen lässt die Kasse klingen…
Geht die Kalkulation auf?
Natürlich geht das auf, spätestens dann, wenn ein dieser Art geführtes Unternehmen Insolvenz anmeldet und fremdes Geld endgültig verbrannt wurde. Hiervor ist seitens der Jochen Schweizer GmbH zwar nicht auszugehen, trotzdem sei der Hinweis erlaubt: Das Fehlen ausreichenden Rückstellungen ist ein Problem, spätestens dann, wenn für das Marketing, das das Hamsterrad antreibt, kein Geld mehr zur Verfügung steht. Wenn ein Unternehmen nur existieren kann, wenn mit neuen Versprechen frisches Geld hereingeholt wird, dann bekommen Kunden und Investoren irgendwann kalte Füße. Das könnte z.B. passieren, wenn ProSiebenSat1 den Stimmen folgt die empfehlen, sich auf’s Kerngeschäft zu konzentrieren
Der Geschäftsbericht 2021 lässt darauf schließen, dass man fest mit einer recht hohen Nichteinlösungsquote kalkuliert und das ist ja nun mal nicht verboten. Allerdings weisen die Bilanzprüfer von EY auf das bestehende Finanzierungsrisiko hin.
Für Kunden, die aktuell einen Gutschein noch nicht eingelöst haben, besteht innerhalb der Frist kaum ein Problem. Allerdings: Die Angebote kommen ja nicht von der Jochen Schweizer GmbH allein, sondern sind immer Kooperationen mit anderen Dienstleistern, die dafür auch wieder bezahlt werden müssen. Diese können ihre atemberaubenden Specials natürlich nicht über die Jahre hinaus frisch halten. So kann ein Schwimmen mit dem letzten Eisbären schon mal ausfallen, weil der Bär erschossen wurde, oder ein gebuchter Oldtimer steht nicht mehr zur Verfügung, weil er den TÜV nicht mehr geschafft hat. In der Pandemie mussten viele Gutscheinpartner das Geschäft aufgeben.
In einem umfangreichen Artikel nimmt sich die Zeitung „Welt“ des Themas an und rechnet hoch, dass aktuell eine Summe von etwa 72 Millionen Euro an nicht eingelösten Gutscheinen aufgelaufen ist. Das Blatt zitiert den Herausgeber eines Vergleichsportals.
„Etwa jeder vierte online gekaufte Erlebnisgutschein wird nicht eingelöst.“
Frage, die sich da stellt ist: „Ist das Anbieten oder das Organisieren traumhafter Erlebnisse überhaupt das Geschäftsmodell oder verdient man viel mehr, wenn die Gutscheine nicht eingelöst werden? Immerhin müssen bei nicht eingelösten Gutscheinen die Anbieter der Abenteuer nicht bezahlt werden.
In der Diskussion um Rückerstattungen oder Upgrade gestaltet sich – glaubt man den vielen Foreneinträgen, die Kommunikation mit der Jochen Schweizer-Beschwerdeabteilung schon mal als schwierig.
Ein Problem dürfte der ehemalige Extremsportler Jochen Schweizer nicht haben, der in „seiner“ GmbH nur noch Minderheitsgesellschafter ist. Die Entscheidungen werden von der ProSiebenSat.1 Media SE getroffen, unter dessen Dach die Jochen Schweizer GmbH und das Unternehmen Mydays geführt werden. Beide Unternehmen machen als Organisationseinheit die JSMD Group aus.
ProSieben/Sat1 verschiebt Bilanz & Aktionärstreffen
Ende Februar hatte ProSiebenSat1 die angekündigte Veröffentlichung der Zahlen für 2022 verschoben. Die Bilanz für 2022 wurde aufgrund von
„regulatorische Fragestellungen rund um das zum Segment Commerce & Ventures gehörenden Geschäft von Jochen Schweizer mydays“
ausgesetzt. Es wird vermutet, dass das Gutscheinmodell in Teilen unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fällt. Das birgt Risiken für die Betreiber, daher prüft man wohl eine Anpassung des Geschäftsmodells von Jochen Schweizer mydays. Sogar der Termin für die Pro7/Sat1-Hauptversammlung wurde verschoben, es ist unklar, wann Bilanz-Pressekonferenz und Aktionärstreffen stattfinden können. Ein neuer auf den 2. Mai gesetzter Termin wird wahrscheinlich nicht gehalten werden können. ProSiebenSat1 selbst verkündete Ende März, dass es vor Ende April wohl nichts werde mit neuen Informationen. Infos gab es dann im April.
Als Termin für die Aktionärsversammlung wurde der 30. Juni 2023 veröffentlicht. Der Versammlung wird eine sehr niedrige Dividende vorgeschlagen, außerdem wurde angekündigt, dass auch in Zukunft Überschüsse eher in die Senderentwicklung investiert werden sollen, als in Dividenden. Der Kurs der Aktie sank daraufhin auf ein Rekordtief von 7 Euro pro Stück.
Heute wissen wir, warum die urprüngliche Bilanz-Presseerklärung und die Aktionärsversammlung abgesagt wurden: Die Bafin sitzt dem Sender im Nacken, die Staatsanwaltschaft „beobachtet“ und es droht ein Mega-Bußgeld. Für das Geschäftsjahr 2021 hatte die Aktionäre eine Dividende in Höhe von 0,80 Euro je Aktie beschlossen, Ende April gab der Konzern bekannt, dass O,05 Cent pro Aktie bezahlt werden sollen. In Zukunft soll grundsätzlich wenig Dividende ausgeschüttet werden, um das Geld in die Entwicklung des Senders stecken zu können.
So steht es auf der Homepage:
ProSiebenSat.1 legt den Fokus darauf, die Position des Konzerns als eines der führenden, digitalen Medienhäuser in der DACH-Region auf Basis einer soliden finanziellen Aufstellung auszubauen. Vor diesem Hintergrund passte ProSiebenSat.1 am 27. April 2023 die Dividendenpolitik an: Bei der Bemessung von Ausschüttungen an die Aktionär:innen berücksichtigt der Konzern neben dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld und dem bereinigten Konzernjahresüberschuss (adjusted net income) als Bezugsgröße für das Ausschüttungsvolumen nunmehr mit besonderem Fokus ein angemessenes Niveau des Verschuldungsgrads. Darüber hinaus beachtet ProSiebenSat.1 dabei ebenso die Erfordernisse zu Investitionen in das operative Geschäft, einschließlich zur Umsetzung strategischer Wachstumsoptionen, insbesondere im Kerngeschäft Entertainment.
Zahlungsdienstegesetz
Welche Auswirkungen es haben wird, dass Teile des Gutscheinwesen der Jochen Schweizer GmbH unter das Zahlungsdienstgesetz fallen werden, ist derzeit noch nicht klar. Offenbar hält die Bafin den Handel mit teuren Gutscheinen in der bislang praktizierten Form für unzulässig und genehmigungspflichtig. Wir werden an anderer Stelle berichten, welche Ausführungen das auf die Besitzer von Gutscheinen hat. Die Thematik ist aber grundsätzlich klar. Das Zahlungsdienstegesetz definiert elektronische Gutscheine, die im Internet bestellt werden, als Zahlungsmittel, denn mit dem Gutschein kann bezahlt werden, daher fällt er unter das Zahlungsdienstgesetz, das Ausnahmen nur für konkret und komplett auf Papier abgewickelten Gutscheingeschäften vorsieht. Alle gesetzlichen Regelungen, die für den Vertrieb von elektronischen Gutscheinen gelten, gelten also auch für Gutscheine von Jochen Schweizer oder mydays, z.B. in Bezug auf Widerruf, Verjährung und/oder steuerliche Bewertungen. Der Handel mit teuren Gutscheine ab 250 Euro ist laut Bafin wohl grundsätzlich genehmigungspflichtig. Da diese Genehmigung nicht vorliegt, droht nun ein erhebliches Strafgeld, dass die Jahresbilanz erheblich trüben dürfte.
Die EU-Richtlinie 2017/1065 definiert europaweit, wann ein Gutschein wie eingeordnet werden muss. Demnach ist ein Gutschein für eine bestimmte Sache eine Leistungsgewährung. Kann ein Gutschein aber für ein bestimmtes oder auch ein anderes Erlebnis eingetauscht werden, und zwar zu einem x-beliebigen Termin, dann ist ein Gutschein ein Zahlungsmittel. Da eine Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ansteht, oder es zu befürchten ist, dass eine Prüfung z.B. dem Umgang mit der Mehrwertsteuer auf den Grund geht, dürfte man sich aktuell bei ProSiebenSat1 Gedanken darüber machen, welche Folgen es hat, wenn Gutscheine als Zahlungsmittel bewertet würden und damit auch den Restriktionen das Zahlungsdienstgesetzes (ZAG) unterliegen würden und entsprechend staatlich überwacht werden könnte. Da die Folgen immer klarer werden, ging man notgedrungen an die Öffentlichkeit.
Umsatzsteuermäßig ist das Thema grundsätzlich gesetzlich geklärt. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen gemäß der Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065 vom 27. Juni 2016 trat am 11. April 2018 das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in Kraft. Die grundsätzliche Gemengelage bleibt aber unklar, z.B. die Frage, ob die Umsatzsteuer schon beim Kauf eines Gutscheins erklärt und abgeführt wurde, oder ob man das erst macht, wenn ein Gutschein eingelöst wird.
Weiterführende Links:
- Der Spiegel berichtet über die Schliche des Gutscheinkönigs
- Zahlungsdienstgesetz
- Richtlinie 2016/1065
- Wann verjähren Jochen Schweizer Gutscheine?
„Größter Fehler meines Lebens“
ProSiebenSat.1 hatte die Mehrheit an der Jochen Schweizer GmbH 2017 übernommen, damals war der Wert des Unternehmens auf 108 Millionen Euro beziffert worden, schon damals dürfte ein großer Teil des Unternehmenswertes aus nicht eingelösten Gutscheinen bestanden haben. Ein amerikanischer Investor hat seine Anteile (128 %) im Zuge der aktuellen Wirren für einen Euro zurückgegeben. Die Jochen Schweizer noch gehörenden 10 Rest-Prozent an Aktien dürften dem Gründer in absehbarer Zeit auch noch abgekauft werden. Dazu gibt es entsprechende Vereinbarungen.
Firmengründer Jochen Schweizer sah damals beim Verkauf an ProSiebenSat1 das Gute an der Idee: „Mit dem Zusammenschluss der beiden Unternehmen bündeln wir die Expertise und stärken die Position gegenüber internationalen Marktteilnehmern“. Damals war er noch Juror in der Höhle der Löwen. Heute dürften die aktuellen Schlagzeilen über sein Lebenswerk den Gründer alles andere als erfreuen.
Satiren wie diese „Paar aus Neuss in Jochen Schweizer Ballon über den USA abgeschossen“ sind eigentlich gar nicht nötig – die Geschichte darüber, wie man heute in Deutschland Geld verdient, ist eigentlich Satire genug. So ist es absolut ungeklärt, ob das System ohne die Einnahmen aus nicht eingelösten Gutscheinen überhaupt profitabel ist – wahrscheinlich nicht, sonst würde man sich nicht zu so einem gewaltigen Schritt wie die Verschiebung der Bilanzpressekonferenz eines DAX-Konzerns entscheiden. ProSiebenSat1 gehört zum MDAX und damit zu den 90 größten aktiennotierten Unternehmen Deutschlands.
Jochen Schweizer selbst bezeichnet den Verkauf an ProSiebenSat1 übrigens als größten Fehler seines Lebens. Den Grundstein für die heutige Krise hat er aber durch die strategische Ausrichtung des Geschäfts selbst gelegt. Die Bilanz 2015 wies einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 69 Millionen Euro aus. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne habe aber nicht vorgelegen, da „enorme stille Reserven aus voraussichtlich nie zur Einlösung kommenden Gutscheinen und noch nicht realisierten Vermittlungsprovisionen aus künftigen Einlösungen in den erhaltenen Anzahlungen enthalten sind“. Wenig später wurde das Unternehmen an den Sender verkauft. Das Wertgutachten kam auf 108 Millionen Euro. Was genau jetzt der größte Fehler seines Lebens war, kann nicht ganz deutlich werden, da ProSiebenSat1 das Geschäft unverändert fortgesetzt hat.