Zwischen Himmel und Erde: die Jobs mit dem größten Risiko und der Pflicht zur Absturzsicherung

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Für viele Menschen ist der Anblick eines Dachdeckers, der auf einem schmalen First balanciert, oder eines Industriekletterers, der an einer Windkraftanlage arbeitet, faszinierend. Diese Jobs verlangen Mut, Geschicklichkeit und absolute Schwindelfreiheit. Doch die Arbeit in großer Höhe birgt eines der größten Risiken im gesamten Arbeitsleben.

 

Statistisch gesehen gehört der Sturz aus der Höhe zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle.

 

Für die Menschen in diesen Berufen geht es nicht nur um eine tägliche Herausforderung, sondern um die Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften, die über Leben und Tod entscheiden. Das Thema Höhenarbeit ist damit ein zentraler Aspekt des Arbeitnehmerschutzes, der direkte Relevanz für den Verbraucher hat.

 

Es geht darum, klar zu definieren, welche Berufe in diese Risikokategorie fallen und welche Sicherheitsvorkehrungen zwingend notwendig sind, um das Risiko zu minimieren.

 

Die Gefahrenzone definieren: Wann beginnt die Pflicht zur Sicherung?

 

Die Vorstellung von Höhenarbeit ist oft mit extremen Bauwerken oder Wolkenkratzern verbunden. Doch im Sinne des Arbeitsschutzes beginnt die Absturzgefahr weit früher, als viele annehmen. Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist eine Sicherung nicht erst ab zehn oder zwanzig Metern notwendig, sondern bereits an Kanten, von denen aus ein Absturz von mehr als einem Meter Höhe möglich ist.

 

Für viele Handwerker und Mitarbeiter in der Industrie bedeutet dies: Fast jeder Arbeitsschritt auf einem Gerüst, einer Leiter oder einem Flachdach fällt unter die Kategorie der Höhenarbeit. Es ist eine ständige Gefahr, die eine permanente Präventionsstrategie erfordert.

 

Der Schutz gegen diese Gefahr ist in Deutschland umfassend geregelt und wird streng überwacht. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die von fest installierten Geländern bis zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) reichen. 

 

Wer beispielsweise zuverlässige Lösungen für die Absturzsicherung in Bayern finden möchte, muss auf zertifizierte Fachfirmen zurückgreifen. Diese Experten stellen sicher, dass alle Anschlagpunkte, Seilsysteme und Gurtzeuge den aktuellen Normen entsprechen und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten. Das Einhalten dieser Pflichten ist elementarer Verbraucherschutz.

 

Die klassischen Höhenberufe: Hier droht die größte Gefahr

 

Im statistischen Durchschnitt führen Berufe, die regelmäßig in die Höhe gehen, die Unfallstatistiken an. Die Berufsgenossenschaften nennen hier klar die Berufsgruppen, in denen Abstürze und Stürze von Leitern und Gerüsten das größte Risiko darstellen.

 

Zu den am stärksten gefährdeten Berufsgruppen gehören:

 

  • Baukonstruktionsberufe (Maurer, Zimmerleute, Gerüstbauer): Sie bilden oft die Spitze der Unfallstatistik. Hier sind es vor allem die Arbeiten auf Gerüsten und Dächern, die das Risiko erhöhen. Gerüstbauer sind dabei doppelt gefährdet, da sie die temporären Arbeitsplätze erst aufbauen müssen, bevor sie sicher genutzt werden können.
  • Ausbaufachkräfte (Dachdecker): Dachdecker arbeiten naturgemäß ständig an Absturzkanten und auf geneigten Flächen. Hier sind die Gefahren durch Witterungseinflüsse wie Nässe, Eis oder starker Wind besonders hoch.
  • Fenster- und Gebäudereiniger: Besonders an Hochhäusern und schwer zugänglichen Fassaden sind diese Fachkräfte einem ständigen Risiko ausgesetzt.

 

Das Tückische bei diesen Tätigkeiten ist oft die Kombination aus Höhe, körperlicher Anstrengung und externen Faktoren wie Materialmängeln oder Wettereinflüssen. Ein Großteil der tödlichen Unfälle entsteht dabei nicht bei der eigentlichen Arbeit, sondern beim Auf- und Abstieg, etwa beim unsachgemäßen Gebrauch von (Tritt-)Leitern. Die konsequente Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung ist daher in diesen Gewerken keine Option, sondern eine lebensnotwendige Pflicht.

 

Die stillen Höhenarbeiter: Industrie und Infrastruktur

 

Abseits der Baustellen und Hausdächer gibt es eine wachsende Zahl von Spezialisten, für die die Arbeit in großer Höhe oder an unzugänglichen Orten alltäglich ist. Diese Berufsbilder sind zwar weniger sichtbar, das Unfallrisiko ist aber aufgrund der extremen Arbeitsbedingungen nicht geringer.

 

Zu den wichtigsten „stillen“ Höhenberufen zählen:

 

  • Servicetechniker für Windkraftanlagen: Die Wartung und Reparatur der Rotorblätter von Windrädern erfolgt oft in Höhen von über hundert Metern. Die Arbeit wird häufig mithilfe von Seilzugangstechnik (Industrieklettern) durchgeführt, da der Aufbau von Gerüsten hier unwirtschaftlich wäre.
  • Industriekletterer (Seilzugangstechniker): Diese Fachkräfte sind ausgebildete Handwerker, die mit speziellen Seiltechniken an schwer zugängliche Stellen gelangen. Ihre Einsatzorte sind vielfältig:

    • Inspektion von Brücken und Staumauern.
    • Wartung von Hochhäusern und Kirchtürmen.
    • Arbeiten in Silos oder beengten Schächten (Tiefe).
  • Felssicherung: Hierbei werden Steinschlagnetze und -zäune an steilen Hängen, etwa entlang von Autobahnen oder Bahntrassen, montiert. Diese Arbeiter befestigen sich direkt an Felsen und Hängen, um lose Gesteinsmassen zu entfernen und die Infrastruktur zu schützen.

 

Der große Vorteil dieser seilunterstützten Techniken ist die Flexibilität und Schnelligkeit. Die Sicherheit wird dabei durch ein redundantes System gewährleistet: Es wird immer mit einem Tragseil und einem separaten Sicherungsseil gearbeitet. Dennoch verlangen diese Jobs ein Höchstmaß an Disziplin und körperlicher Fitness.

 

Der Verbraucherschutz am Arbeitsplatz: Prävention als Pflicht

Unabhängig davon, ob es sich um den Bau eines Einfamilienhauses oder die Wartung einer gigantischen Windkraftanlage handelt: Die Verantwortung für die Sicherheit liegt klar beim Arbeitgeber. Das Thema Höhenarbeit ist damit ein direkter Fall des Arbeitnehmerschutzes, der durch Gesetze und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt ist.

 

Der Fokus liegt dabei auf der Prävention. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist klar definiert:

 

  1. Technische Maßnahmen: Zuerst muss die Gefahrenstelle selbst gesichert werden (z. B. fest installierte Geländer oder Arbeitsplattformen).
  2. Organisatorische Maßnahmen: Dazu gehören die Absperrung von Gefahrenbereichen und die Einhaltung von Sicherheitsabständen.
  3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Erst wenn die ersten beiden Punkte nicht möglich sind, kommt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz.

 

Die Bedeutung der PSAgA

 

Die PSAgA ist ein lebensrettendes System, das aus einem Auffanggurt, Verbindungsmitteln und einem Anschlagpunkt besteht. Der Arbeitgeber hat hierbei weitreichende Pflichten:

 

  • Bereitstellung und Prüfung: Die gesamte Ausrüstung muss nicht nur bereitgestellt, sondern auch regelmäßig von einer sachkundigen Person geprüft und gewartet werden.
  • Schulung: Das Personal muss umfassend in der korrekten Nutzung der Ausrüstung und den Rettungstechniken geschult werden, um im Notfall schnell reagieren zu können.
  • Sichere Anschlagpunkte: Es muss gewährleistet sein, dass alle Anschlagpunkte die erforderliche Haltekraft aufbringen, um einen Sturz aufzufangen.

 

Die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben schützt nicht nur die Mitarbeiter vor tödlichen Unfällen, sondern bewahrt Unternehmen auch vor rechtlichen Konsequenzen. Denn die Investition in den Arbeitsschutz ist am Ende die beste Versicherung.

 

Bildquelle: Foto von Pixabay

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