Jetzt ist auch offiziell beim VW T6 von einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede. Halter bestimmter Diesel-Modelle des T6, die dem Rückruf unter dem Code 23Z7 bislang noch nicht nachgekommen sind, erhalten inzwischen unangenehme Post von ihren zuständigen Zulassungsbehörden. Darin werden sie dringend aufgefordert, den Rückruf zu befolgen und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernen zu lassen.
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Zum Hintergrund: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte unter dem Code 23Z7 im April 2019 den Rückruf für bestimmte Modelle des VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2,0 TDI-Motor der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Betroffen von dem verpflichtenden Rückruf sind nach Angaben des KBA weltweit rund 185.000 Fahrzeuge, davon ca. 86.000 in Deutschland. Zur Begründung erklärte das KBA, dass es bei den betroffenen Fahrzeugen eine Konformitätsabweichung gebe, die zu einer Überschreitung des Euro 6-Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führe. Daher müsse ein Software-Update aufgespielt werden.
Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim VW Bulli T6 war in der Mitteilung des KBA im April 2019 offiziell nicht die Rede. „Die Zulassungsstellen haben in ihren Aufforderungen wesentlich deutlichere Worte gefunden. Hier wird nicht schwammig von einer Konformitätsabweichung gesprochen, sondern wörtlich von einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel, dem solche Aufforderungen verschiedener Zulassungsstellen vorliegen.
In einer Aufforderung der Zulassungsstelle des Kreises Nordfriesland an einen T6-Halter heißt es beispielsweise, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist, die zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit entfernt werden muss. Ähnlich hört es sich beim Kreis Rendsburg-Eckernförde an. Vergleichbare Aufforderungen sind offenbar bundesweit an T6-Halter gegangen, die den Rückruf noch nicht nachgekommen sind. Dabei berufen sich die Zulassungsstellen explizit auf Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts, dass es einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben hat, die entfernt werden muss.
Der Abgasskandal ist damit endgültig beim VW T6 angekommen. VW hat in dem Bulli eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. „Die Schreiben der Zulassungsstellen sorgen hier für Klarheit. Dadurch wird auch die Position der Verbraucher gestärkt. Gerichte können Schadensersatzklagen wegen einer unzulässigen Abschalteirichtung beim VW T6 nicht mehr als unsubstantiiert und Vortrag ins Blaue abweisen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
Die Chancen auf Schadenersatz für T6-Halter sind damit gestiegen. Verbraucherfreundliche Gerichtsurteile liegen bereits vor.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/category/volkswagen/