Im normalen Geschäftsverkehr würde eine Info an den Rechnungsersteller sicherlich ausreichen. Es steht aber zu erwarten, dass Vertreter der Nutzlosbranche so etwas nicht so leicht akzeptieren werden (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
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