James Bond Namensänderung nicht gestattet…

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James Bond Namensänderung nicht gestattet…Es gibt sicher eine Menge Menschen, die mit ihrem Namen nicht gerade glücklich sind. Ein Teil von ihnen wird sogar unglücklich sein. Eine Namensänderung ist zwar unter engen Voraussetzungen möglich – es muss aber nicht gleich der Name des Kino-Helden James Bond sein.

„Liegen wichtige Gründe vor, kann der Name geändert werden“, erklärt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, Partner der Kanzlei AJT. Allerdings hat der Gesetzgeber enge Grenzen für die Namensänderung gesetzt. Möglich ist die Änderung z.B. bei lächerlichen oder anstößigen Namen. Was das für Namen sein könnten, sei an dieser Stelle mal der Fantasie der Leser überlassen. Sollte es einen wichtigen Grund für die Namensänderung geben, gibt es bei der Wahl des neuen Namens allerdings Grenzen.

James Bond Namensänderung

Die Klage eines Mannes, der sich in James Bond umbenennen wollte, wies das Verwaltungsgericht Koblenz jedenfalls mit Urteil vom 9. Mai 2017 ab (Az.: 1 K 616/16 KO). Der tatsächliche Name des Mannes ist nicht überliefert. Jedenfalls wollte er diesen loswerden und hatte bei seiner Gemeinde eine Namensänderung in James Bond beantragt. Bestehen darauf wollte er nicht. Auch eine Kombination seines Vornamens mit dem Namen Bond wäre in Ordnung gewesen. Für sein Anliegen gab er familiäre Gründe an. Von einem Teil seiner Verwandtschaft werde er regelmäßig beleidigt und mit Strafanzeigen überzogen, gab der Mann an. Die James Bond Namensänderung werde auch von seinen Ärzten befürwortet.

Das half aber alles nichts. Die Gemeinde lehnte die Namensänderung ab. Doch so schnell gab der Mann nicht auf und zog vor das Verwaltungsgericht Koblenz – erfolglos. Das Verwaltungsgericht konnte nicht erkennen, inwieweit sich die familiären Konflikte durch eine Namensänderung beilegen ließen. Zudem sei der Name James Bond aus Filmen und Romanen bekannt. Selbst in der Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde der Name Bond immer mit der Figur der Literaturvorlage in Verbindung gebracht. Schon deshalb sei die Namensänderung nicht möglich – selbst wenn sie aus medizinischer Sicht Sinn machen sollte.

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