Die drei als Internet-Abzocker aktuell vom Landgericht Göttingen verurteilten Jurastudenten haben sich die berufliche Zukunft durch ihre Straftaten verbaut. Die beiden Haupttäter (26), darunter ein Hamburger, hätten keine Chance, jemals Volljuristen zu werden.
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Das Hamburger Abendblatt zitiert so einen Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums: „Wer zu einem Jahr oder noch längerer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, darf das staatliche Referendariat nicht absolvieren“. Die Studenten waren zu 15 und 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem 1000-fach für angebliche Onlinedienste/Downloads Rechnungen verschickt und abkassiert hatten.
Wieso sollten für Internet-Abzocker auch andere Maßstäbe gelten, als für andere Betrüger?!