Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding

Das Amtsgericht MĂŒnchen hat offenbar am 9. Oktober das vorlĂ€ufige Insolvenzverfahren ĂŒber die Selfmade Capital Holding GmbH von Malte Hartwieg eröffnet (Az. 1507 IN 2926/14). Das  berichtet Fonds professionell online.

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„Die BefĂŒrchtungen der Anleger scheinen wahr zu werden. Zumal es auch fĂŒr andere Gesellschaften von Malte Hartwieg InsolvenzantrĂ€ge geben soll“, sagt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Seit Wochen und Monaten gibt es immer wieder GerĂŒchte und Negativ-Schlagzeilen rund um Malte Hartwieg und sein Firmenimperium. Anleger-Gelder aus Emirates-Fonds von Selfmade Capital und NCI-Fonds von New Capital Invest sollen spurlos verschwunden sein. Beide EmissionshĂ€user gehören Hartwieg. Anleger des Fonds Panthera Global Trading A mĂŒssen den Totalverlust befĂŒrchten. Chef des Emissionshauses ist ebenfalls Malte Hartwieg. Vertrieben wurden die Fonds u.a. von der Plattform dima24. Besitzer war bis vor wenigen Wochen noch Malte Hartwieg. „Und obendrauf hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Dabei ist es auch zu PfĂ€ndungen gekommen“, ergĂ€nzt CĂ€sar-Preller.

Und genau diese PfĂ€ndungen sollen jetzt der Grund fĂŒr den Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding GmbH sein. Außerdem fehle dadurch auch das Geld fĂŒr weitere Nachforschungen, wo die verschwunden Anleger-Gelder geblieben sind. „Der Gipfel ist, dass Hartwieg die Anleger noch aufgefordert hatte, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Fonds nicht in weitere Schwierigkeiten zu bringen. Jetzt folgen offenbar die InsolvenzantrĂ€ge und die Anleger mĂŒssen um ihr Geld fĂŒrchten. Ich kann den betroffenen Anleger nur empfehlen, nun schnell zu handeln und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben“, so CĂ€sar-Preller.

In Betracht kĂ€men beispielsweise SchadensersatzansprĂŒche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern. „Die Angaben in den Emissionsprospekten sollten in jedem Fall auf VollstĂ€ndigkeit und Richtigkeit ĂŒberprĂŒft werden. Tauchen hier Fehler auf, kann die Anlage komplett rĂŒckabgewickelt werden. Auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen können unter UmstĂ€nden weitere Ansatzpunkte liefern“, erklĂ€rt CĂ€sar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

 

Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

 

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