Aktueller Newsletter an die Mitglieder IG Dieselskandal
Hinweis: Dieser Beitrag ist veraltet und spiegelt den Sachstand im Mai 2018. Für weitere Infos: www.ig-dieselskandal.de
Liebe Mitglieder der IG Dieselskandal,
Die Sammelklage wurde heute als Gesetzentwurf von der großen Koalition verabschiedet. Dazu einige Fakten.
1.Wer klagt gegen wen?
Die Sammelklage gegen VW wird wohl die erste Musterklage werden. Es sieht so aus, als würde die Verbraucherzentrale als Kläger auftreten. Geklagt wird gegen VW um für eine möglichst große Menge an Betroffenen ein gutes Ergebnis zu erzielen.
2. Welches Ergebnis wird die Klage haben?
Zu erwarten ist entweder ein Vergleich mit Summe X oder ein Urteil, dass VW zur Rücknahme aller Fahrzeuge verpflichtet
3. Wer kann mitmachen?
Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs mit EA189-Motor werden sich in eine Liste eintragen können. Wer das zeitnah macht, kann a. direkt von einem ausgehandelten Vergleich profitieren oder b. anschließend selber klagen, falls nicht verglichen wird und es zu einem Urteil kommt. Das Urteil des Musterverfahrens kann dann in der Einzelklage auch erreicht werden.
4. Folgen der Klage
Für alle teilnehmenden Betroffenen tritt die Verjährung zum 31. Dezember 2018 nicht ein. Das ist für mich der entscheidend positive Punkt.
Unklar ist:
– was der Eintrag in die Liste kostet
– wer die Liste organisiert
– was passiert, wenn ein Teilnehmer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist?
Ich werde versuchen, diese Fragen bis zum Wochenende zu beantworten