Infos für flexstrom-Opfer und TelDaFax-Geschädigte

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat für alle flexstrom-Kunden nützliche Informationen zusammen gefasst: „Lassen Sie sich rechtlich beraten – bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt. Nicht vorschnell zahlen! Vermutlich haben Sie einen Vertrag mit Vorkasse abgeschlossen und Flexstrom ohnehin schon einen kostenlosen Kredit gewährt. Jeden Cent, den Sie zu viel zahlen, müssen Sie sich auf gerichtlichem Weg zurück holen. Korrigieren Sie die Stromrechnung auf Grundlage des vereinbarten (alten) Preises und zahlen Sie nur die sich hieraus ggf. ergebene Differenz. Wenn Mahnungen und Inkassoschreiben von Flexstrom kommen, holen Sie sich juristischen Rat.“

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Tomke Schwede

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