In Wuppertal, Hagen, Bielefeld und Oberhausen droht Diesel-Fahrverbot

In Wuppertal, Hagen, Bielefeld und Oberhausen herrscht dicke Luft. Das könnte schon bald zu Diesel-Fahrverboten in den vier nordrhein-westfälischen Städten führen. Entsprechende Klagen auf Luftreinhaltung hat die Deutsche Umwelthilfe beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.

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Ziel der Klagen ist, schnellstmöglich die Einhaltung der Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid zu erreichen. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel und wird in den vier Städten überschritten. Um die Belastung der Luft mit gesundheitsgefährdenden Stickoxiden so schnell wie möglich zu reduzieren, sind Fahrverbote für ältere Diesel möglich. „In anderen Städten in NRW wie Köln, Essen oder Gelsenkirchen wird es im kommenden Jahr Fahrverbote für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter geben. In Essen ist sogar ein Teil der Stadtautobahn A40 betroffen. Durchaus möglich, dass auch die Städte Wuppertal, Bielefeld, Hagen oder Oberhausen auf Fahrverbote zurückgreifen müssen, um die Grenzwerte einzuhalten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Fahrverbote wird es nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Städten wie Frankfurt, Berlin oder Stuttgart geben. „Für Diesel-Fahrer wird die Situation immer unübersichtlicher. Sie müssen im neuen Jahr vermehrt mit Fahrverboten rechnen, was natürlich auch zu einem weiteren Wertverlust ihrer Fahrzeuge führt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Um sich aus dem Dilemma Fahrverbot und Wertverlust zu befreien, haben Betroffene im Grunde genommen zwei Möglichkeiten. „Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann auf Schadensersatz gegen VW klagen. Hier bestehen zwar gute Erfolgsaussichten, wie zahlreiche Gerichtsurteile belegen, es ist aber auch Eile geboten, da zum Jahresende die Verjährung der Forderungen gegen VW droht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Eine Alternative ist der Widerruf der Autofinanzierung. Diese Option können nicht nur Dieselfahrer, sondern auch die Käufer von Benzinern ziehen. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine gezahlten Raten zurück. Rechtlich umstritten ist, ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen kann“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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