Nachdem sich die meisten Widerrufsbelehrungen der ING DiBa Bank als fehlerhaft herausstellten, steht jetzt ebenso fest, dass auch andere Institute ihre Kunden falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt haben. Das gilt insbesondere auch für die Stadtsparkasse München, die Sparkasse Köln Bonn, die Victoria Versicherung, die DSL Bank, die Landesbank Baden-Württemberg, die SKG Bank (vormals Landesbank Saar) sowie zahlreiche weitere Sparkassen.
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Wer zwischen 01.08.2002 und 2009 bei diesen oder anderen Instituten einen Kredit als Verbraucher aufgenommen hat, kann auch heute häufig noch widerrufen. Das ist sinnvoll, denn oft sind die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge nach heutigem Stand der Dinge sehr teuer. Nach dem Widerruf ist eine Vereinbarungen mit dem gleichen Institut oder mit einer anderen Bank zu günstigeren Zinsen möglich. Ob ein Widerruf grundsätzlich möglich ist, prüfen wir gerne für Sie.
Der Widerruf eines Verbraucherkredites allerdings ist trickreich. Nicht alle Widerrufsgründe sind auf den ersten Blick erkennbar. Wer erfolgreich sein Widerrufsrecht geltend machen will, muss dies ausreichend und fundiert begründen.
Bei privaten Anfragen, so unsere Erfahrung, winkt die Bank häufig ab und erklärt sich nicht bereit, den Widerruf anzunehmen. Der Kunde wird regelmäßig mit einem Standardschreiben abgewimmelt. Bei der Vorlage einer rechtlich fundierten Begründung dagegen lenkt die Bank häufig ein. Dann kann eine völlig neue Finanzierung ins Auge gefasst werden, die weitaus günstiger ist. Eine Anpassung der Zinsen oder gegebenenfalls eine Reduzierung der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung ist dann möglich. Banken wollen oft auch eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden oder knicken bei der ersten mündlichen Verhandlung vor Gericht ein.
„Die Chancen für die von uns vertretenen Mandanten stehen sehr gut“, so Rechtsanwalt Bömcke. „Wer keine oder weniger gute Chancen hat, dem wird das auch genauso mitgeteilt“, so Bömcke weiter.
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Nikolaus Bömcke
Rechtsanwalt
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