Immobilienfonds IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK: Fachanwalt prüft Anspruch der Anleger auf Schadensersatz

Schlechte Nachrichten für Anleger des Immobilienfonds IVG  EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG. Ihnen droht ein Verlust ihres eingesetzten Kapitals von 80 Prozent. Denn der  IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG wird aktuell am Zweitmarkt nur noch zum Kurs von 20,5 % gehandelt (siehe https://www.dsm.de Stand 28.06.2012).

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Für die Anleger des Immobilienfonds steht somit aktuell ein Schaden von 80 % im Raum, wobei eine Besserung vermutlich nicht in Sicht ist. Geschädigte Anleger können sich aber an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann. Ansatzpunkt hierfür ist in vielen Fällen eine fehlerhafte oder falsche Anlageberatung.

Im Jahre 2007 wurden Anlegern Anteile am IVG Immobilienfonds EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG vermittelt. Teilweise wurde den Anlegern seitens der Berater erklärt, dass der Immobilienfonds eine sichere Investition sei und zusätzlich zu den jährlichen Ausschüttungen noch weitere mögliche Überschüsse aus Immobilienveräußerung erzielt werden könnten.

Bedingt durch die Finanzkrise 2008-2009 sind die Immobilienpreise in Großbritannien erheblich zurückgegangen sowie die Ausschüttungen bis zum heutigen Tag ausgeblieben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Fonds am Zweitmarkt lediglich noch einen geringen Restwert hat.

Nach einer ersten Begutachtung des Falles sehen Dr. Späth Rechtsanwälte gute Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die jeweiligen Anlagevermittler. Diese haben sich teilweise schadensersatzpflichtig gemacht, weil die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war. Sofern den Anlegern die Beteiligung von Banken vermittelt wurde, ergeben sich auch hier gute Schadensersatzchancen aufgrund der sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH.

Wie die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte herausfinden konnte, sind in diesem Fall oftmals Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, geflossen, auf die die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden. Das Landgericht Frankfurt am Main hat auch mit Datum vom 06.04.2010 in einer – noch nicht rechtskräftigen – Entscheidung die dortige vermittelnde Bank des IVG Euroselect Fonds zum teilweisen Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt wegen der Nichtaufklärung über die erhaltenen Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“.Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth Rechtsanwälte wenden.

Mehr Informationen: Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

Autor: Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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