Immobilien Development Indien I und II: Hahn Rechtsanwälte bereiten Pilotklagen vor
Mittelbar haben sie in indische Immobilienprojekte investiert. Und zwar die von der SachsenFonds GmbH und der Deutsche Fonds Holding AG aufgelegten geschlossenen Fonds Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG und Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG. In den Fonds Indien I haben 1.840 Gesellschafter 52,7 Millionen Euro Eigenkapital eingezahlt. Das Geld sollte in indische Projekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad investiert werden. An dem Fonds Indien II haben sich insgesamt 1.731 Gesellschafter beteiligt. Das Fondsvolumen beläuft sich auf 84,2 Millionen Euro. Auch bei diesem Fonds sind Projekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad geplant gewesen. Der Fonds Indien II konnte aufgrund der Platzierungsschwierigkeiten nur unter Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie geschlossen werden. Die Platzierungsgaranten haben dabei allein Anteile in Höhe von 38,2 Millionen Euro übernommen.
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Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger der Fondsgesellschaften, die gegenüber den beratenden Banken und Vertrieben sowie gegenüber den Gründungs- und Treuhandkommanditisten Schadensersatzansprüche geltend machen. Dabei wird den Verantwortlichen unter anderem vorgeworfen, die Investoren über die tatsächliche Situation auf den Grundstücken nicht ausreichend aufgeklärt zu haben. So wurde erst im Nachhinein bekannt, dass sich auf dem Grundstück des Projekts „Tata Colony“ zum Zeitpunkt der Platzierung noch rund 500 Slum-Bewohner befunden haben. Auf diesem Grundstück wird nach Angaben der Fondsgesellschaft nicht gebaut, da sich dort immer noch rund 65 Bewohner aufhalten sollen. Über diesen Fall haben bereits der NDR-Hörfunk und Radio Bremen in seiner Fernseh-Sendung Buten & Binnen
Nach Auffassung von Fachanwältin Dr. Petra Brockmann sind die Prospekte unter mehreren Aspekten fehlerhaft bzw. verschweigen entscheidungsrelevante Umstände. Hahn Rechtsanwälte wird deshalb erste Pilotklagen gegen die Gründungs- und Treuhandkommanditisten sowie gegen einzelne Banken einreichen.
Zu beachten ist dabei insbesondere, dass eine wesentliche Pflichtverletzung, das Verschweigen der Slum-Bewohner, zum Jahresende 2013 verjährt, da der Geschäftsbericht 2008 im Jahr 2010 zugeschickt wurde. Allen Anlegern kann nur dringend empfohlen werden, ihre Schadensersatzansprüche jetzt prüfen zu lassen.
Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.