Immobilienfinanzierungen: Banken lehnen Widerruf ab

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Viele Banken weigern sich, den Widerruf einer Immobilienfinanzierung anzuerkennen. Für Prof. Dr. Julius Reiter, Experte für Kreditrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das nachvollziehbar: „Jeder Vertrag, der ‚gerettet‘ werden kann, ist ein Gewinn, also heißt die Taktik: Erst einmal alles ablehnen und auf den Zeitfaktor setzen!“ Aber: „In vielen Fällen gibt es durch die nachweisliche Existenz fehlerhafter Widerrufsbelehrungen einen unumstößlichen Rechtsanspruch auf eine Beendigung des Vertrages.“ Reiters Erfahrungen decken sich mit den Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Hamburg, die schon 2013 in Stichproben ermittelte, dass rund zwei Drittel  aller Widerrufsbelehrungen von Immobilienverträgen aus verbraucherrechtlicher Sicht fehlerhaft und damit ungültig sind.

Der Düsseldorfer Experte rät Widerrufswilligen, sich von Ablehnungen der Bank nicht irritieren zu lassen und der Forderung durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck zu verleihen. Reiter: „Eine Widerrufsablehnung ist in erster Linie eine im Einzelfall ungeprüfte Schutzbehauptung der jeweiligen Bank – mehr nicht!“ Reagiert die Bank auch auf ein anwaltliches Schreiben nicht oder nur ablehnend, dann muss sie damit rechnen, im anstehenden juristischen Verfahren zu unterliegen und sämtliche Kosten übernehmen zu müssen. Natürlich muss der Widerrufsanspruch fundiert und anwaltlich geprüft sein.

Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum ·  reiter & Collegen hat unter http://baum-reiter.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung-ohne-vorfälligkeitsentschädigung alle notwendigen Informationen bereitgestellt. Wer unsicher ist, kann seinen Widerrufsanspruch zum Pauschalpreis von 50 Euro von einem Experten juristisch prüfen lassen.

Für den Inhalt dieser Pressemitteilung verantwortlich:

 

Prof. Dr. Julius Reiter

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Professor für Wirtschaftsrecht (FOM)

 

 

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