„Das Thema Widerruf von Immobilienfinanzierungen sollte nicht nur für aktuelle Immobilienfinanzierungen interessant sein!“ Der Düsseldorfer Kreditrechtexperte und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Prof. Dr. Julius Reiter erinnert daran, dass auch bereits gekündigte Verträge noch wirksam widerrufen werden können. Was sich da eigentlich sinnlos anhört, kann Verbrauchern die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück bringen.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Reiter: „Die Verträge haben auf falschen Widerrufsbelehrungen basiert und können daher auch dann noch widerrufen werden, wenn bereits gekündigt wurde und eine Vorfälligkeitsentschädigung schon vor Jahren an die Bank gezahlt wurde!“ Rechtsfolge eines Widerrufes: Die Bank muss die Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe an ihren ehemaligen Kunden zurückzahlen.
Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum · reiter & Collegen hat unter http://baum-reiter.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung-ohne-vorfälligkeitsentschädigung alle notwendigen Informationen bereitgestellt.
Wer unsicher ist, kann seinen Widerrufsanspruch zum Pauschalpreis von 50 Euro von einem Experten juristisch prüfen lassen.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung verantwortlich:
Prof. Dr. Julius Reiter
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Professor für Wirtschaftsrecht (FOM)